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Foto: Symbolbild © Unsplash/De an Sun
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Nach Verschärfung der Maskenpflicht

Wohlfahrtsverband fordert Hilfen für Armutsbetroffene

Ab Samstag gilt landesweit eine Verschärfung der Maskenpflicht. Der Hessische Wohlfahrtsverband fordert das Land dazu auf, Armutsbetroffene mit entsprechenden Masken und finanziellen Mitteln zu versorgen.
Am Mittwoch entschied das hessische Corona-Kabinett über eine Verlängerung des Lockdowns und strengere Corona-Maßnahmen. Unter anderem wurde eine Verschärfung der Maskenpflicht beschlossen: Ab Samstag müssen im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften sowie im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen wie Gottesdiensten entweder partikelfiltrierende Halbmasken der Schutzstufe (mindestens) FFP2 oder medizinische Gesichtsmasken, sogenannte OP-Masken, getragen werden.

Da die Anschaffung entsprechender Schutzmasken mit erhöhten Kosten verbunden ist, hat das Land Hessen angekündigt, von Armut betroffene Menschen zu unterstützen und eine Million Masken über die Tafeln verteilen zu lassen. Das sei jedoch bei weitem nicht ausreichend, hieß es am Donnerstag vonseiten des Paritätischen Wohlfahrtverbandes Hessen – Spitzenverband von landesweit 800 sozialen Mitgliedsorganisationen. Soziale Organisationen sollten vom Land schnellstmöglich mit entsprechenden medizinischen Masken ausgestattet werden, um diese unbürokratisch an ihre Klient:innen in sämtlichen Anlaufstellen für Menschen in sozialen Notlagen ausgeben zu können. Die direkte Verteilung medizinischer Schutzmasken könne jedoch nur eine von weiteren Sofortmaßnamen sein.

Annette Wippermann, Referentin für Grundsatzfragen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen, fügte hinzu: „Viele Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten und auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sind, müssen täglich mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren.“ Hinzu komme außerdem, dass viele dieser Menschen in systemrelevanten Bereichen tätig seien, weshalb Wippermann betont: „Gerade Menschen, die in der Corona-Pandemie dazu beitragen, die Gesellschaft am Laufen zu halten, dürfen nicht mit den zusätzlichen Kosten für die Verschärfung der Maskenpflicht allein gelassen werden.“ Der Verband fordert deshalb eine unbürokratische Aufstockung der Grundsicherungsleistungen um 25 Euro für Masken und Desinfektionsmittel.

Bereits im Mai 2020 appellierte der Verband an die Bundesregierung, Menschen, die auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind, während der Pandemie mit zusätzlichen 100 Euro im Monat zu unterstützen. Angesichts der nun anstehenden Mehrkosten, bleibe dieser Appell aktuell.
 
22. Januar 2021, 12.10 Uhr
srs
 
 
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