Newsletter
|
ePaper
|
Apps
|
Abo
|
Shop
|
Jobs

NSU 2.0

GdP-Vorsitzender: Keine rechten Netzwerke in der Polizei

Nach der gemeinsamen Erklärung einiger Empfängerinnen von Drohbriefen des NSU 2.0 spricht der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei von einem Generalverdacht. Es gebe keine Beweise, dass Polizeibeschäftigte für die Drohschreiben verantwortlich seien.
Vor dem Urteil im Prozess um die Drohschreiben des „NSU 2.0“ hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hessen die Kritik einiger Drohbrief-Empfängerinnen zurückgewiesen. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten Seda Başay-Yıldız, İdil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler (Die Linke) und Hengameh Yaghoobifarah unter anderem erklärt, dass die Drohserie noch nicht vollständig aufgeklärt und vor allem die Frage nach der Rolle der Beamten im ersten Polizeirevier in Frankfurt ungeklärt sei.

Jens Mohrherr, Vorsitzender der GdP, erklärte am Mittwoch, es gebe vonseiten der Gewerkschaft „nicht ansatzweise Bedenken“ an den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Gerichtsbarkeit. „Keinesfalls hegen wir Zweifel an unserem Rechtsstaat und vertrauen darauf, dass Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden tadellos ihre Arbeit verrichtet haben“, so Mohrherr. Es sei nunmehr klar, „wer die Palette an Drohmails verfasst und versendet hat“. Dafür, dass Polizeibeschäftigte für die Drohbriefe verantwortlich seien, habe es bisher keine Beweise gegeben.

Die sechs Empfängerinnen der Drohbriefe forderten im Vorfeld der Urteilssprechung vom Gericht, zu signalisieren, dass die hessische Polizei auch im Falle einer Verurteilung des Angeklagten Alexander M. nicht entlastet sei. „Mit dem Urteil ist kein Freispruch für rechte Netzwerke in der Polizei verbunden“, hieß es in der Erklärung. Der GdP-Vorsitzende sprach nun von einem „Generalverdacht“, der sich bereits in der Vergangenheit breit gemacht hätte. „Es ist den ‚parlamentarischen und ministeriellen Anklägern‘ offensichtlich peinlich, dass der Angeklagte und nicht hessische Polizeibeschäftigte diese Schreiben verfasst und versendet haben. Es passt nicht in ihr Bild einer von deren vorverurteilten ‚rechten Polizei‘“, so Mohrherr. Es gebe aber keine rechten Netzwerke innerhalb der hessischen Polizei.

Das Urteil im Prozess um den „NSU 2.0“ soll am Donnerstag am Landgericht Frankfurt fallen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt siebeneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten Alexander M. gefordert. Dieser bestreitet seine Schuld.
 
Fotogalerie:
{#TEMPLATE_news_einzel_GALERIE_WHILE#}
 
17. November 2022, 09.53 Uhr
loe
 
 
 
 
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Stadtleben
Von Juni bis Juli findet in Frankfurt wieder der Pride Month statt – inklusive Christopher Street Day. Derzeit können Vereine und Initiativen Fördergelder beantragen, um selbst Veranstaltungen zu organisieren.
Text: Sina Claßen / Foto: Symbolbild © Adobe Stock/Spitzi-Foto
 
 
 
 
 
 
 
Ältere Beiträge
 
 
 
 
25. März 2025
Journal Tagestipps
Pop / Rock / Jazz
  • Michael Wollny Trio
    Alte Oper | 20.00 Uhr
  • Joris
    Batschkapp | 20.00 Uhr
  • Ann Vriend & Band
    St. Bonifatius | 20.00 Uhr
Theater / Literatur
  • Christian Kracht
    Literaturhaus Frankfurt | 19.30 Uhr
  • Hannah und ihre Schwestern
    Staatstheater Mainz | 19.30 Uhr
  • Max Goldt
    Frankfurter Hof | 20.00 Uhr
Kunst
  • Gehirne
    Senckenberg, Forschungsinstitut und Naturmuseum | 09.00 Uhr
  • Alles im Rahmen – Der Blick auf die eigene Sammlung
    Kirchnerhaus | 14.00 Uhr
  • Apropos Sex
    Museum für Kommunikation | 10.00 Uhr
Kinder
  • Remembering
    Theaterhaus | 10.00 Uhr
  • High
    Theaterwerkstatt im Zoogesellschaftshaus | 10.00 Uhr
  • Armstrong – Die abenteuerliche Reise einer Maus zum Mond
    Theater Moller-Haus | 09.00 Uhr
und sonst
  • Friedman in der Oper
    Oper Frankfurt | 19.00 Uhr
  • Lost Places FFM – Die Führung hinter die Kulissen des alten Polizeipräsidiums
    Frankfurter Stadtevents | 16.30 Uhr
  • Kreativtreff
    Stadtteilbibliothek Rödelheim | 17.00 Uhr
Freie Stellen