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Mittel gegen Parteien-Spam

2009 ist ein Superwahljahr für Hessen: Los geht’s mit der Landtagswahl am 18. Januar. Am 7. Juni findet die Europawahl statt, und Ende September folgt dann die Bundestagswahl. In den sechs Monaten vor Wahlen dürfen Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen Auskunft über Namen, Vornamen und Anschriften von Wahlberechtigten erhalten. Meist sind die Parteien an den Daten von Erst- und Jungwählern interessiert.

Wer seine Daten nicht weitergeben lassen will, kann dies beim Bürgeramt, Statistik und Wahlen beantragen: Alle Wahlberechtigten können sich im Melderegister eine Übermittlungssperre eintragen lassen. Der Antrag muss beim Bürgeramt schriftlich abgegeben werden, kann aber formlos sein und muss nicht begründet werden. Das Amt trägt die Übermittlungssperre dann dauerhaft ein. Wer diese Sperre wieder aufheben möchte, kann dies durch einen erneuten formlosen Antrag tun.

Für die Europawahl im Juni berücksichtigt das Bürgeramt Anträge, die bis zum 7. Februar gestellt werden. Bereits eingetragene Übermittlungssperren werden natürlich weiterhin beachtet. Die Anträge auf Eintragung einer Übermittlungssperre sind in Frankfurt am Main zu richten an das Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Abteilung Bürgeramt, 60275 Frankfurt am Main. (pia)
 
7. Dezember 2008, 17.56 Uhr
red
 
 
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