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Mehr Einbürgerungen in Hessen
82 Prozent der Einbürgerungen erfolgten aufgrund von § 10 Abs.1 und 2 des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG). Danach hatten 9360 Ausländer, die sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten sowie 2160 ihrer ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kinder einen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Elf Prozent oder 1500 der im Jahr 2007 eingebürgerten Personen waren Ausländer, die einen deutschen Ehegatten hatten (§ 9 StAG), und sieben Prozent (969) waren Ausländer im Inland mit Niederlassung auf Dauer (§ 8 StAG). Auf alle weiteren Rechtsgründe entfielen 45 Einbürgerungen.
46 Prozent der Eingebürgerten hielten sich seit acht bis unter 15 Jahren in Deutschland auf, 14 Prozent wiesen eine Aufenthaltsdauer von 15 bis zu unter 20 Jahren nach und 21 Prozent lebten bereits seit 20 oder mehr Jahren in Deutschland; 19 Prozent erhielten die Einbürgerungsurkunde bereits bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als acht Jahren.
Einbürgerungen werden vor allem von jüngeren Ausländern wahrgenommen. 62 Prozent oder 8700 der Eingebürgerten waren jünger als 35 Jahre, weitere 23 Prozent befanden sich im Alter zwischen 35 und 45 Jahren. Demgegenüber lag der Anteil der 60-Jährigen und Älteren an allen Einbürgerungen bei lediglich 3,5 Prozent.
Mit 3370 Eingebürgerten stellten die Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit erneut die größte Gruppe. Es folgten Personen aus Serbien und Marokko mit jeweils gut 1000 Einbürgerungen. Aus Ländern der Europäischen Union stammten insgesamt gut 1500 eingebürgerte Personen. Etwa jeder zweite Eingebürgerte behielt neben der neu erworbenen deutschen die bisherige Staatsangehörigkeit bei.
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