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Kaum noch Chancen für Nachtflüge
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» zufolge die lang erwartete Urteilsbegründung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens an die Beteiligten verschickt. Daraus gehe hervor, dass es nicht mehr viel Spielraum gebe, um einen planmäßigen Flugbetrieb zwischen 23 und 5 Uhr aufrechtzuerhalten.
Die hessische Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Sollte sie nicht in Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gehen, müsste das Verkehrsministerium ein Planergänzungsverfahren beginnen und dabei die Auffassung des VGH beachten. Dem Planfeststellungsbeschluss zufolge sollen nach dem Bau der neuen Landebahn nur noch 17 statt bisher rund 50 Starts oder Landungen zugelassen sein. Dieses Kontingent genüge den Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes an die Nachtruhe der Bevölkerung nicht, schreiben die Kasseler Richter laut «F.A.Z».
Der VGH erkenne zwar die besondere logistische Bedeutung des Frankfurter Flughafens an. Allerdings bezweifelten die Richter, dass das Kontingent tatsächlich für Frachtflüge und nicht stattdessen für Personen- oder gar Touristikflüge genutzt werde. Der VGH hatte mehrere Verfahren zum Nachtflugverbot von fünf Kommunen, zwei Familien und dem Klinikum Offenbach zusammengefasst.
Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Ausbau und für das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen sieht sich durch die Urteilsbegründung des VGH gestärkt. «Die Planfeststellungsbehörde ist verpflichtet, auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße einzugehen», so bewertete das Bündnis die vorab bekannt gewordene Urteilsbegründung.
Die Vereinigung der Bürgerinitiativen bezeichnete eine mögliche Revision in Leipzig als bloßes Mittel zum Zeitgewinn, bis eine Gesetzesänderung des Luftverkehrsgesetzes beschlossen sei. In dem Bündnis sind mehr als 60 Initiativen gegen Fluglärm aus dem Rhein-Main-Gebiet zusammengeschlossen.
Die hessische Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Sollte sie nicht in Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gehen, müsste das Verkehrsministerium ein Planergänzungsverfahren beginnen und dabei die Auffassung des VGH beachten. Dem Planfeststellungsbeschluss zufolge sollen nach dem Bau der neuen Landebahn nur noch 17 statt bisher rund 50 Starts oder Landungen zugelassen sein. Dieses Kontingent genüge den Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes an die Nachtruhe der Bevölkerung nicht, schreiben die Kasseler Richter laut «F.A.Z».
Der VGH erkenne zwar die besondere logistische Bedeutung des Frankfurter Flughafens an. Allerdings bezweifelten die Richter, dass das Kontingent tatsächlich für Frachtflüge und nicht stattdessen für Personen- oder gar Touristikflüge genutzt werde. Der VGH hatte mehrere Verfahren zum Nachtflugverbot von fünf Kommunen, zwei Familien und dem Klinikum Offenbach zusammengefasst.
Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Ausbau und für das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen sieht sich durch die Urteilsbegründung des VGH gestärkt. «Die Planfeststellungsbehörde ist verpflichtet, auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße einzugehen», so bewertete das Bündnis die vorab bekannt gewordene Urteilsbegründung.
Die Vereinigung der Bürgerinitiativen bezeichnete eine mögliche Revision in Leipzig als bloßes Mittel zum Zeitgewinn, bis eine Gesetzesänderung des Luftverkehrsgesetzes beschlossen sei. In dem Bündnis sind mehr als 60 Initiativen gegen Fluglärm aus dem Rhein-Main-Gebiet zusammengeschlossen.
7. Dezember 2009, 16.39 Uhr
Alanine
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