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Inzidenz unverändert hoch

Stadt beschließt weitere Maßnahmen

Maskenpflicht an weiterführenden Schulen und Alkoholverkaufsverbot: Der Corona-Krisenstab hat am Donnerstagmittag die seit vergangenem Freitag geltenden Maßnahmen bis 31. Oktober verlängert – und weitere Regeln beschlossen.
In Frankfurt bleibt die Inzidenz unverändert hoch. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Corona-Krisenstab der Stadt Frankfurt deshalb ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Am Donnerstagvormittag tagte das Gremium erneut, um die Maßnahmen zu bewerten und über weitere geeignete Maßnahmen zu beraten. Beschlossen hat der Krisenstab nun, dass die seit vergangenen Freitag geltenden Maßnahmen nicht mehr nur bis 18. Oktober, sondern bis 31. Oktober gelten sollen. Dazu zählen insbesondere das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen sowie die Sperrstunde für gastronomische Betriebe zwischen 23 und 6 Uhr. Die Maskenpflicht wird ab kommenden Montag auf den gesamten Innenstadt-Bereich (Anlagenring sowie Mainufer in Sachsenhausen) ausgeweitet. Bislang musste die Mund-Nase-Bedeckung lediglich in Einkaufsstraßen und -passagen getragen werden – eine Regelung, die teils zu Verständnisproblemen hinsichtlich der genauen Grenzziehung geführt habe.

Darüber hinaus gelten ab Montag weitere Maßnahmen. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird um ein generelles Alkoholverkaufsverbot für den gleichen Zeitraum ergänzt. An den weiterführenden Schulen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht, insofern der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Sportveranstaltungen finden ab sofort wieder ohne Zuschauerinnen und Zuschauer statt. Das gelte auch für die Spiele der Eintracht und des FSV Frankfurt, deren Spiele zuletzt unter einem mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzept wieder mit Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden konnten.

Für öffentliche Veranstaltung gilt eine Höchstgrenze von 100 Teilnehmenden. Ausnahmen bedürfen weiterhin eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts. Im öffentlichen Raum wird eine Kontaktbeschränkung auf zehn Personen eingeführt. Analog gilt für private Feiern eine Höchstzahl von zehn Personen. Findet die Feier im privaten Bereich statt, dürfen diese aus höchstens zwei Hausständen stammen.

Bei allen religiösen Feiern gilt künftig eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Meter nicht eingehalten werden kann. Eine weitere Maßnahme betrifft auch die Kitas: Erzieherinnen und Erzieher sollen im Kontakt untereinander und mit anderen Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Im Kontakt mit Kindern gilt dies lediglich, wenn es „pädagogisch vertretbar“ ist.
 
15. Oktober 2020, 14.15 Uhr
ffm/ez
 
 
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