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Hessens Steuerberater begrüßen Pendlerpauschalen-Urteil
Das freut nicht nur die über 300.000 Pendler, die täglich aus ganz Hessen nach Frankfurt zur Arbeit kommen. Auch der Präsident der Steuerberaterkammer Hessen (StBK), Günther Fischer, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Pendlerpauschale: „Mit seiner Rechtsprechung bestätigt das Gericht die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der seit 2007 geltenden Regelung. Es schafft in diesem Punkt für alle Arbeitnehmer die gleichen steuerlichen Voraussetzungen und fördert auf diesem Weg die Steuergerechtigkeit.“
Das BVG hatte heute in Karlsruhe entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale im Jahr 2007 verfassungswidrig gewesen sei. Die Karlsruher Richter fordern den Gesetzgeber nun auf, rückwirkend neue Regelungen zu finden. „Bis dies geschehen ist, gelten vorerst wieder die alten Regelungen“, erläutert Fischer. Dies bedeute, dass Pendler ab dem ersten
Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz wieder 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen können.
Bereits in den Monaten Januar bis März 2009 sollen alle Betroffenen, die in ihrer Steuererklärung Angaben zur Pendlerpauschale gemacht haben, Rückzahlungen erhalten. Der StBK-Präsident erläutert: „Anträge müssen hierfür nicht gestellt werden. Die Steuerbescheide sind in diesem Punkt ohnehin nur vorläufig ergangen.“ Die Finanzämter müssten nun die betroffenen Steuerbescheide ändern und den Steuerpflichtigen zuschicken.
Das BVG hatte heute in Karlsruhe entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale im Jahr 2007 verfassungswidrig gewesen sei. Die Karlsruher Richter fordern den Gesetzgeber nun auf, rückwirkend neue Regelungen zu finden. „Bis dies geschehen ist, gelten vorerst wieder die alten Regelungen“, erläutert Fischer. Dies bedeute, dass Pendler ab dem ersten
Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz wieder 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen können.
Bereits in den Monaten Januar bis März 2009 sollen alle Betroffenen, die in ihrer Steuererklärung Angaben zur Pendlerpauschale gemacht haben, Rückzahlungen erhalten. Der StBK-Präsident erläutert: „Anträge müssen hierfür nicht gestellt werden. Die Steuerbescheide sind in diesem Punkt ohnehin nur vorläufig ergangen.“ Die Finanzämter müssten nun die betroffenen Steuerbescheide ändern und den Steuerpflichtigen zuschicken.
9. Dezember 2008, 17.47 Uhr
red
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