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Hessen scheitert an neuem Gentechnikrecht
Am heutigen Freitag hat der Bundesrat das neue Gentechnikrecht gebilligt, das voraussichtlich im Frühjahr in Kraft tritt. Bis zuletzt hatte Hessen versucht, die Gesetzes-Novelle zu verhindern. Jedoch gab es keine Mehrheit dafür.
Nun können tierische Lebensmittel auch dann als gentechnikfrei gekennzeichnet werden, selbst wenn sie Futtermittel-Zusätze enthalten, die durch gentechnische Verfahren hergestellt wurden. Hessen und auch Baden-Württemberg sieht darin eine Täuschung der Verbraucher. Dennoch fanden die eingebrachte Anträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses in der Länderkammer keine Mehrheit. Ein Vermittlungsverfahren hätte das Inkrafttreten des Gesetzes erheblich verzögert. Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) hatte für einen solchen Fall damit gedroht, alle Zulassungsverfahren für den Anbau von Genpflanzen vorerst zu stoppen.
Der hessische Bundesratsminister Volker Hoff (CDU) warf Seehofer vor, die bisherige strenge Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel zu verwässern, schließlich könnten die Verbraucher erwarten, dass auf den Packungen draufstehe, was tatsächlich enthalten sei. Mit dem neuen Gentechnikrecht werde eine "vermeintliche Gentechnikfreiheit" vorgetäuscht.
Das neue Gentechnikgesetz sieht gleichzeitig schärfere Regeln für den Anbau von Genmais vor. Erstmals gelten Sicherheitsabstände zu gentechnisch verändertem Mais, die von 150 Meter zu konventionellem Mais bis 300 Meter zu Öko-Mais reichen. Benachbarte Landwirte können die Abstände durch Absprachen unterschreiten. Außerdem müssen Bauern, die Genmais anbauen ihre Nachbarn darüber informieren.
Foto: pixelio
Nun können tierische Lebensmittel auch dann als gentechnikfrei gekennzeichnet werden, selbst wenn sie Futtermittel-Zusätze enthalten, die durch gentechnische Verfahren hergestellt wurden. Hessen und auch Baden-Württemberg sieht darin eine Täuschung der Verbraucher. Dennoch fanden die eingebrachte Anträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses in der Länderkammer keine Mehrheit. Ein Vermittlungsverfahren hätte das Inkrafttreten des Gesetzes erheblich verzögert. Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) hatte für einen solchen Fall damit gedroht, alle Zulassungsverfahren für den Anbau von Genpflanzen vorerst zu stoppen.
Der hessische Bundesratsminister Volker Hoff (CDU) warf Seehofer vor, die bisherige strenge Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel zu verwässern, schließlich könnten die Verbraucher erwarten, dass auf den Packungen draufstehe, was tatsächlich enthalten sei. Mit dem neuen Gentechnikrecht werde eine "vermeintliche Gentechnikfreiheit" vorgetäuscht.
Das neue Gentechnikgesetz sieht gleichzeitig schärfere Regeln für den Anbau von Genmais vor. Erstmals gelten Sicherheitsabstände zu gentechnisch verändertem Mais, die von 150 Meter zu konventionellem Mais bis 300 Meter zu Öko-Mais reichen. Benachbarte Landwirte können die Abstände durch Absprachen unterschreiten. Außerdem müssen Bauern, die Genmais anbauen ihre Nachbarn darüber informieren.
Foto: pixelio
15. Februar 2008, 13.07 Uhr
red
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