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Gesundheit und Pflege: Was ändert sich 2010?
Das neue Jahr rückt immer näher und hält wieder wichtige Änderungen für uns bereit. Deshalb haben wir die wichtigsten Änderungen, die auf die Deutschen im Jahr 2010 warten, zusammengestellt.
KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Privat und gesetzlich Krankenversicherte werden im nächsten Jahr steuerlich entlastet. Bisher konnte man als gesetzlich Versicherte lediglich 1500 Euro von der Steuer absetzen. Doch nun können die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die sogenannte Grundversorgung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen nur vier Prozent ab. Privatversicherte hingegen dürfen diese Beiträge nur komplett absetzen, wenn sie den Basistarif der privaten Krankenversicherung zahlen.
Arbeitnehmer, die geringe Beiträge zahlen, dürfen weiterhin Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen in ihrer Einkommenssteuererklärung eintragen. Hierbei sind Höchstbeträge rechtlich festgelegt: Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt er bei 1900 Euro, für Selbstständige bei 2800 Euro.
SONNENBANK
Auf die Inhaber von Sonnenstudios (auch Münz-Mallorca genannt) kommen keine rosigen Zeiten zu. Denn wer von ihnen Minderjährigen den Zutritt zu einer Sonnenbank gewährt, kann ab 1. März zu einer Geldstrafe von bis zu 50000 Euro verdonnert werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bereits seit August 2009 nicht mehr künstlich bräunen. Sie sollen so vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung und Hautkrebs geschützt werden.
KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Privat und gesetzlich Krankenversicherte werden im nächsten Jahr steuerlich entlastet. Bisher konnte man als gesetzlich Versicherte lediglich 1500 Euro von der Steuer absetzen. Doch nun können die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die sogenannte Grundversorgung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen nur vier Prozent ab. Privatversicherte hingegen dürfen diese Beiträge nur komplett absetzen, wenn sie den Basistarif der privaten Krankenversicherung zahlen.
Arbeitnehmer, die geringe Beiträge zahlen, dürfen weiterhin Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen in ihrer Einkommenssteuererklärung eintragen. Hierbei sind Höchstbeträge rechtlich festgelegt: Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt er bei 1900 Euro, für Selbstständige bei 2800 Euro.
SONNENBANK
Auf die Inhaber von Sonnenstudios (auch Münz-Mallorca genannt) kommen keine rosigen Zeiten zu. Denn wer von ihnen Minderjährigen den Zutritt zu einer Sonnenbank gewährt, kann ab 1. März zu einer Geldstrafe von bis zu 50000 Euro verdonnert werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bereits seit August 2009 nicht mehr künstlich bräunen. Sie sollen so vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung und Hautkrebs geschützt werden.
28. Dezember 2009, 14.21 Uhr
julez82
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