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Gäfgen fordert Menschenrechte ein
Es ist einer der perversesten und kompliziertesten Fälle der deutschen Justizgeschichte –
ein Dilemma zwischen Ethik, Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeitsempfinden: Heute geht der Justizmarathon um Magnus Gäfgen, Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, in die nächste Runde. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Foto) will Gäfgen gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft vorgehen. Denn dem 33-Jährigen wurde am 1. Oktober 2002 im Polizeiverhör auf Anweisung des verzweifelten Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, mit Folter gedroht. Daraufhin führte der Jura-Student die Beamten zu der Leiche des Jungen.
ein Dilemma zwischen Ethik, Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeitsempfinden: Heute geht der Justizmarathon um Magnus Gäfgen, Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, in die nächste Runde. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Foto) will Gäfgen gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft vorgehen. Denn dem 33-Jährigen wurde am 1. Oktober 2002 im Polizeiverhör auf Anweisung des verzweifelten Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, mit Folter gedroht. Daraufhin führte der Jura-Student die Beamten zu der Leiche des Jungen.
Doch alle Beweise und Geständnisse, die in der Folgezeit gegen Gäfgen gesammelt wurden, könnten aus Sicht des Gerichtshofs für Menschenrechte an Gewicht verlieren, da sie unter Folterandrohung gewonnen wurden. Zwar gilt der Fall durch die Instanzen der deutschen Justiz, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, als rechtskräftig abgeschlossen, was auch die Straßburger Richter nicht aufheben können. Jedoch könnten sie durch die Feststellung eines Menschenrechtsverstoßes die Wiederaufnahme des Verfahrens anregen. Die Entscheidung, den Prozess wieder neu aufzurollen, läge dann beim Landgericht Darmstadt.
30. Juni 2008, 08.21 Uhr
red
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