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Fraport darf Landebahnbaustelle vorbereiten
Die Stadt Kelsterbach ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, dem Flughafenbetreiber Fraport Vorarbeiten auf dem Gelände der künftigen Landebahn im Kelsterbacher Wald zu verbieten. Das hat der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. "Besonders dringliche Arbeiten" dürfe die Fraport durchführen. Dazu zählt unter anderem auch das Versetzen von Ameisenhügeln, die ebenso in andere Landstriche verfrachtet werden sollen wie die Hirschkäferpopulation im Kelsterbacher Wald. Gegen solche Vorarbeiten hatte sich die Stadt gewehrt, in einer Eilentscheidung wies das Gericht die Klage nun zurück. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Nordwestlandebahn wird für kommendes Jahr erwartet.
4. Juni 2008, 10.11 Uhr
red
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Text: sie/ktho / Foto: Red
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