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Flughafen-Ausbau: Befangenheitsanträge gegen Richter

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat gestern gegen die Richter des 11. Senates beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einen Befangenheitsantrag eingereicht. Die Richter entscheiden über die Klage des BUND und verschiedener hessischer Kommunen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Anlass für den Befangenheitsantrag des BUND sei ein Brief der Fraport AG, in dem sie dem Regierungspräsidenten mitteile, dass zwischen der Fraport AG und dem Gericht eine „Absprache“ bestehe. BUND-Vorstandsmitglied Brigitte Martin: „Wir sind entsetzt und fordern ein faires Verfahren!“

Die „Absprache“ betreffe die Ausnutzung des Sofortvollzuges für die Rodung des Kelsterbacher Waldes „unmittelbar ab Zustellung der Eilbeschlüsse.“ Das Fraport-Schreiben vom 13. November lege nahe, dass das Gericht sich in der Sache schon entschieden und mit der Fraport einen Fahrplan zur möglichst schnellen und reibungslosen Erledigung der Rodungsarbeiten ab dem 12. Januar 2009 abgesprochen habe. Der VGH habe telefonisch mitgeteilt, dass er schon im Dezember diesen Jahres über die Eilanträge entscheiden wolle, zitiert der BUND weiter aus dem Schrieben.

Die Inhalte des Fraport-Schreibens an den Regierungspräsidenten werden von der Anwältin des BUND, Ursula Philipp-Gerlach, so kritisch bewertet, weil das Gericht dem BUND erst letzte Woche eine Frist bis zum 19. Dezember eingeräumt habe, um auf umfangreiche Schreiben der Anwälte von Fraport und dem Land Hessen zu reagieren. Außerdem wisse das Gericht, dass der BUND in den nächsten Tagen noch ein Gutachten zur Frage der Bewertung schädlicher Stickstoffeinträge in die Waldökosysteme vorlegen werde. Da das Gericht nicht wissen könne, was und wie viel der BUND bis zum Fristende am 19. Dezember noch vortragen werde, sei die Vorfestlegung des Gerichtes zur angekündigten Entscheidung innerhalb weniger Tage, noch im Dezember diesen Jahres mit dem Anspruch auf unvoreingenommene Prüfung nicht vereinbar.

Mit dem Befangenheitsantrag will der BUND sich die Gewährleistung eines fairen Verfahrens sichern. „Entweder es gibt eine Absprache zwischen dem Gericht und der Fraport oder Fraport muss uns allen etwas erklären“, so BUND-Vorstandsmitglied Brigitte Martin. Neben dem BUND haben auch mindestens acht Kommunen aus Hessen und Rheinland-Pfalz Befangenheitsanträge eingereicht.
 
9. Dezember 2008, 14.42 Uhr
red
 
 
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