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FDP gibt Grünen Schützenhilfe
Die Landtagsfraktion der hessischen Grünen legt erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht vor. Ein erster Entwurf konnte im vergangenen Jahr wegen der Auflösung des Landtags nicht mehr im Parlament behandelt werden. Schützenhilfe bekommen die Grünen nun von der FDP. Deren Vorsitzender und stellvertretender Regierungschef Jörg-Uwe Hahn kündigte gestern im Landtag ein entsprechendes Gesetz an.
Der Koalitionspartner CDU sieht hingegen keinen Anlass zur Eile. "Einen Schnellschuss vor dem anstehenden Christopher Street Day in Frankfurt wird es nicht geben", so der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Hartmut Honka.
Den Grünen geht es bei dem Gesetz zum Beispiel um Beihilfe oder Beamtenversorgung für hinterbliebene Lebenspartner. "Die eingetragenen Lebenspartnerschaften homosexueller Paare haben inzwischen große gesellschaftliche Akzeptanz erreicht", so der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Jürgens. "Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diese gesellschaftliche Realität auch im Recht umsetzen. Seit 2001 gibt es die eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bundesrecht. Es ist längst überfällig, ihnen auch in Hessen die Gleichstellung mit der Ehe nicht länger zu versagen."
Im Bundesrecht sind die Lebenspartnerschaften weitgehend an die Ehe angeglichen. In der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung stehen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner den Ehegatten gleich. Das führt zu der Situation, dass Lebenspartner von Angestellten des Landes Hessen zwar beitragsfrei mitversichert sind, Beamte aber keine Beihilfe erhalten. Oder dass Lebenspartner zwar eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen können, nicht aber in der Beamtenversorgung.
Der Koalitionspartner CDU sieht hingegen keinen Anlass zur Eile. "Einen Schnellschuss vor dem anstehenden Christopher Street Day in Frankfurt wird es nicht geben", so der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Hartmut Honka.
Den Grünen geht es bei dem Gesetz zum Beispiel um Beihilfe oder Beamtenversorgung für hinterbliebene Lebenspartner. "Die eingetragenen Lebenspartnerschaften homosexueller Paare haben inzwischen große gesellschaftliche Akzeptanz erreicht", so der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Jürgens. "Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diese gesellschaftliche Realität auch im Recht umsetzen. Seit 2001 gibt es die eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bundesrecht. Es ist längst überfällig, ihnen auch in Hessen die Gleichstellung mit der Ehe nicht länger zu versagen."
Im Bundesrecht sind die Lebenspartnerschaften weitgehend an die Ehe angeglichen. In der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung stehen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner den Ehegatten gleich. Das führt zu der Situation, dass Lebenspartner von Angestellten des Landes Hessen zwar beitragsfrei mitversichert sind, Beamte aber keine Beihilfe erhalten. Oder dass Lebenspartner zwar eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen können, nicht aber in der Beamtenversorgung.
16. Juli 2009, 08.20 Uhr
Jasmin_Takim
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