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Einigung bei Hafenbebauung
Gestern stellten Frankfurts Hafendezernent Volker Stein (FDP, Foto) und der Offenbacher Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) im Rahmen einer Pressekonferenz die Eckpunkte einer Vereinbarung über die Bebauung im Frankfurter Hafen vor. Die Vereinbarung stellt einerseits weitere Entwicklungsmöglichkeiten für den Frankfurter Hafen sicher und ermöglicht andererseits der Stadt Offenbach die Entwicklung eines attraktiven neuen Stadtquartiers auf der gegenüberliegenden Mainseite. In der Vergangenheit war es zu Unstimmigkeiten der beiden Städte bezüglich des Immissionsschutzes gekommen.
„Die von Offenbach auf der Hafenmole angestrebte Wohnbebauung und der Hafen- und Gewerbebetrieb in Frankfurt-Fechenheim verfolgen unterschiedliche Interessenlagen, die es in einem gemeinsamen Prozess zu lösen galt“, so Stein zu dem Kompromiss. „Wir haben in zahlreichen Abstimmungsgesprächen eine für beide Seiten tragfähige Lösung erzielt.“
“Die Region muss gemeinsame Wege gehen, um sich national und international im Wettbewerb zu behaupten“, so Schneider. „Die Kernstädte Frankfurt und Offenbach tragen für das Zusammenwachsen der Region eine besondere Verantwortung. Die Unterschriften unter den Vertrag sind ein Zeichen dafür, dass die Verantwortlichen diese Verantwortung ernst nehmen.“
Der Bebauungsplan 563 A (Hafen Offenbach, Mainviertel) wurde am 31. Januar 2008 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen. Die gestern unterzeichnete Vereinbarung beinhaltet folgende Elemente:
„Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, als Grundstückseigentümerin wird eine Grunddienstbarkeit zugunsten der im Eigentum der Hafenbetriebe stehenden Flächen des Frankfurter Oberhafens bestellen. In dieser ist festgehalten, dass künftige Käufer und Bewohner einen Lärmpegel von maximal 48 dB(A) erwarten können. Mit dieser Regelung können wir (Anm. d. Red.: die Stadt Offenbach) den Betrieben im Frankfurter Oberhafen garantieren, dass sie ihre Betriebstätigkeit über den bisherigen und im Bebauungsplan zugrunde gelegten Umfang ausweiten können. Unser derzeitiges Konzept zum Lärmschutz, das im Bebauungsplan zugrunde gelegt und verabschiedet ist, bleibt vom Grundsatz bestehen. Bereits im Vorfeld haben wir in diesen Planungen den Bedarf Frankfurts und der ansässigen Betriebe im Osthafen einbezogen. Im Ausnahmefall können demnach von den Frankfurter Betrieben höhere Immissionswerte ausgehen, als es die TA-Lärm vorsieht. Die ohnehin im Bebauungsplan festgelegten baulichen Schallschutzmaßnahmen gewährleisten, dass Grenzwerte in den Wohnungen des Plangebiets nicht überschritten werden.“
Parallel zur Erschließung des ersten Bausabschnittes im März 2009 will die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH mit der Vermarktung der Grundstücke beginnen.
„Die von Offenbach auf der Hafenmole angestrebte Wohnbebauung und der Hafen- und Gewerbebetrieb in Frankfurt-Fechenheim verfolgen unterschiedliche Interessenlagen, die es in einem gemeinsamen Prozess zu lösen galt“, so Stein zu dem Kompromiss. „Wir haben in zahlreichen Abstimmungsgesprächen eine für beide Seiten tragfähige Lösung erzielt.“
“Die Region muss gemeinsame Wege gehen, um sich national und international im Wettbewerb zu behaupten“, so Schneider. „Die Kernstädte Frankfurt und Offenbach tragen für das Zusammenwachsen der Region eine besondere Verantwortung. Die Unterschriften unter den Vertrag sind ein Zeichen dafür, dass die Verantwortlichen diese Verantwortung ernst nehmen.“
Der Bebauungsplan 563 A (Hafen Offenbach, Mainviertel) wurde am 31. Januar 2008 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen. Die gestern unterzeichnete Vereinbarung beinhaltet folgende Elemente:
„Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, als Grundstückseigentümerin wird eine Grunddienstbarkeit zugunsten der im Eigentum der Hafenbetriebe stehenden Flächen des Frankfurter Oberhafens bestellen. In dieser ist festgehalten, dass künftige Käufer und Bewohner einen Lärmpegel von maximal 48 dB(A) erwarten können. Mit dieser Regelung können wir (Anm. d. Red.: die Stadt Offenbach) den Betrieben im Frankfurter Oberhafen garantieren, dass sie ihre Betriebstätigkeit über den bisherigen und im Bebauungsplan zugrunde gelegten Umfang ausweiten können. Unser derzeitiges Konzept zum Lärmschutz, das im Bebauungsplan zugrunde gelegt und verabschiedet ist, bleibt vom Grundsatz bestehen. Bereits im Vorfeld haben wir in diesen Planungen den Bedarf Frankfurts und der ansässigen Betriebe im Osthafen einbezogen. Im Ausnahmefall können demnach von den Frankfurter Betrieben höhere Immissionswerte ausgehen, als es die TA-Lärm vorsieht. Die ohnehin im Bebauungsplan festgelegten baulichen Schallschutzmaßnahmen gewährleisten, dass Grenzwerte in den Wohnungen des Plangebiets nicht überschritten werden.“
Parallel zur Erschließung des ersten Bausabschnittes im März 2009 will die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH mit der Vermarktung der Grundstücke beginnen.
16. Januar 2009, 14.39 Uhr
red
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