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Foto: Unsplash/Dylan Ferreira
Foto: Unsplash/Dylan Ferreira

Corona-Maßnahmen

Bund und Länder beraten über neue Quarantäne-Verordnung

Am Freitag findet die nächste Ministerpräsidentenkonferenz statt. Dabei soll es um verschärfte Kontaktbeschränkungen, aber auch um eine neue Quarantäne-Regelung gehen. Bereits am Mittwoch hatten sich die Gesundheitsminister für eine verkürzte Isolationsdauer ausgesprochen.
Die als ansteckender geltende Corona-Variante Omikron verbreitet sich immer rascher in Deutschland und droht, auch hierzulande die dominierende Virusform zu werden. Aus diesem Grund wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Freitag ein weiteres Mal über eine Anpassung der Maßnahmen entscheiden. Dabei soll es vor allem um verschärfte Kontaktbeschränkungen, aber auch um eine Anpassung im Umgang mit infizierten Personen gehen, wie aus einer Beschlussvorlage hervorgeht, die mehreren Medien bereits vorliegt. „Ich glaube, dass wir vor dieser großen Omikron-Welle, die wir ja versuchen abzuwenden, nochmal über Kontaktbeschränkungen sprechen müssen. Ich halte das für notwendig. Unsere Maßnahmen wirken bereits aber wir müssen hier noch einmal zulegen“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwochabend im heute-journal.

Zur Diskussion stehen laut einem Plan von Bundesgesundheitsministerium und RKI demnach am Freitag folgende Punkte:

Für die Allgemeinbevölkerung gilt – egal ob Kontaktperson oder infiziert – eine Quarantäne von zehn Tagen, die danach ohne Test beendet werden kann. Die Quarantäne von Kontaktpersonen oder Infizierten kann nach sieben Tagen durch einen negativen PCR- oder hochwertigen Schnelltest beendet werden. Für Mitarbeiter, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur gehören, die Kontaktpersonen sind, dürfen sich bereits nach fünf Tagen mittels negativem PCR-Test aus der Isolation begeben. Dazu zählen beispielsweise Personen in der Pflege oder bei der Feuerwehr. Haben sie sich selbst infiziert, dürfen sich bereits nach sieben Tagen mittels negativem PCR-Test aus der Isolation begeben.

Für infizierte Kinder gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene: Sie werden nach zehn Tagen ohne Test aus der Quarantäne entlassen oder können sich nach sieben Tagen freitesten lassen. Kinder, die Kontaktpersonen sind, können sich nach fünf Tagen freitesten lassen. Für bereits geboosterte oder Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, soll die allgemeine Quarantäne-Pflicht entfallen, wenn sie Kontakt zu infizierten Personen hatten.

GKM spricht sich für Erneuerung der Quarantäne-Regelung aus

Bereits am Mittwoch haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder nach ihrer Konferenz für eine Erneuerung der Quarantäne-Regelung ausgesprochen – mit Bitte an Bund und Länder die Schutzmaßnahmenverordnung „schnellstmöglich anzupassen“. Demzufolge könnten geimpfte Beschäftige in wichtigen Bereichen, mit einem Nachweis mittels negativem PCR-Test, ihre Arbeit nach fünf Tagen wieder aufnehmen. Das solle für Personen gelten, die etwa zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, Feuerwehr, zum Rettungsdienst sowie zur Telekommunikation oder zum Energie- und Wasserversorgungswesen gehörten. Die Quarantäne von symptomfreien engen Kontaktpersonen soll einheitlich sieben Tage betragen. Bei Personen, die nicht geimpft sind, soll diese nur mittels negativem PCR-Ergebnis beendet werden können. Wer bereits geboostert oder erneut genesen ist, muss laut Leitfaden der GMK nicht mehr als enge Kontaktperson in Quarantäne. Hierbei rate man jedoch zu regelmäßigen Selbsttestungen.

Auch Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU) fordert eine Überarbeitung der Quarantäneregelungen für Lehrkräfte: Er plädiert dafür, analog zu den Empfehlungen der Gesundheitsministerinnen und -minister, auch schulisches Personal zu sogenannten wichtigen Einrichtungen zu zählen. Nur so könne laut Lorz verhindert werden, dass es „früher oder später zu Schulschließungen „durch die Hintertür“ kommen und dadurch die Arbeitsfähigkeit anderer kritischer Einrichtung gefährdet werden, wie die Hessenschau berichtet.
 
6. Januar 2022, 13.38 Uhr
sie
 
 
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