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Ausschreibung für das Frankfurter Altstadt-Areal gefordert
„Die Vorgehensweise der Stadt Frankfurt, das Altstadt-Areal ohne eine Ausschreibung zu vergeben, halte ich rechtlich für höchst bedenklich. Die Vergabepolitik der Stadt Frankfurt darf nicht erneut in Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes geraten. Die Stadt kann sich nicht mit Erfolg über zwingende Wettbewerbsvorschriften hinwegsetzen, nur weil sie meint, damit ihre Vorstellungen einfacher und schneller verwirklichen zu können."
Im Übrigen dürfte die Absicht der Stadt, durch die Direktvergabe eine zeitliche Beschleunigung zu erreichen, in ihr Gegenteil verkehrt werden. Otto weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unterlassen eines Ausschreibungsverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit Konkurrentenklagen privater Unternehmen heraufbeschwören, die zu mehrjährigen Verzögerungen der Bebauung und Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe führen können.
„Die Vergabepolitik der Stadt hat bereits vor rund 2 Jahren ein EU-Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst, das noch immer in Brüssel anhängig ist. Gerade Frankfurt als europäische Wirtschaftsmetropole sollte aber bereits den bösen Schein vermeiden, sich ständig über die europäischen Wettbewerbsvorschriften hinwegzusetzen “, sagte Otto abschließend.
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