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Ausnahmen in der Umweltzone
Sie kommt die Umweltzone, und zwar zum 1. Oktober dieses Jahres. Ab dann soll das Gebiet zwischen den Autobahnen A 3, A 5 und A 661 für Autos ohne Abgasreinigung gesperrt werden. Aber: Keine Regel ohne Ausnahmen. Die westlichen Stadtteile zwischen Zeilsheim und Griesheim sowie die östlichen Ortsbezirke zwischen Nieder-Erlenbach und Fechenheim werden nicht betroffen sein. Auch der Flughafen und Fahrten zum Messe-Parkhaus am Rebstock wird es nach Angaben des Frankfurter Verkehrsdezernenten Lutz Sikorski (Grüne) keine Einschränkungen geben.
Insgesamt werden in Frankfurt etwa 19 000 Fahrzeuge keine Schadstoff-Plakette erhalten. Diese berechtigt jedoch für Fahrten durch die Umweltzone. Betroffen sind Benziner ohne Katalysator und ältere Diesel, vor allem Kleintransporter.
Ausgenommen von diesen Verboten bleiben Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei, Straßenreinigung, Fahrzeuge für Behinderte, Motorräder, Traktoren und Oldtimer. Allerdings werden die Ausnahmegenehmigungen Ausnahmegenehmigungen nur in Einzelfällen erteilt. Vorausgesetzt, das betroffene Fahrzeug kann nicht nachgerüstet werden und eine Neuanschaffung ist wirtschaftlich unzumutbar. Für Anwohner soll es diese generellen Ausnahmen jedoch nicht geben.
Foto: pixelio
Insgesamt werden in Frankfurt etwa 19 000 Fahrzeuge keine Schadstoff-Plakette erhalten. Diese berechtigt jedoch für Fahrten durch die Umweltzone. Betroffen sind Benziner ohne Katalysator und ältere Diesel, vor allem Kleintransporter.
Ausgenommen von diesen Verboten bleiben Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei, Straßenreinigung, Fahrzeuge für Behinderte, Motorräder, Traktoren und Oldtimer. Allerdings werden die Ausnahmegenehmigungen Ausnahmegenehmigungen nur in Einzelfällen erteilt. Vorausgesetzt, das betroffene Fahrzeug kann nicht nachgerüstet werden und eine Neuanschaffung ist wirtschaftlich unzumutbar. Für Anwohner soll es diese generellen Ausnahmen jedoch nicht geben.
Foto: pixelio
18. April 2008, 20.20 Uhr
red
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