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68 Euro plus Zinsen, bitte!
Amtsgericht Frankfurt: Gema darf für anonyme Künstler Geld nehmen
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) hat vor dem Amtsgericht Frankfurt einen Sieg errungen: Auch für anonym auftretende Künstler muss gezahlt werden.
Die Gema-Vermutung ist ein wunderlich Ding: die Verwertungsgesellschaft ging jedenfalls bei einem Sampler der "Musikpiraten" davon aus, dass einer der Künstler Gema-Mitglied sein müsse, weil der anonym auftrat. Der Verein hatte einen Sampler mit ausdrücklich Gema-freier Musik veröffentlicht, der Titel Dragonfly der Gruppe texasradiofish fand aber nicht die Gnade der Verwerter. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt müssen die Musikpiraten nun 68 Euro plus Zinsen an die Gema zahlen. "Die Begründung der Gema, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist nachweislich falsch", sagt Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten die sich für die Verbreitung von Musikgut unter Creative-Commons-Lizenzen einsetzen. Die Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt sei ein harter Schlag in das Gesicht der Creative-Commons-Szene. "Es erklärt, dass die Creative Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten", so Hufgard weiter, der ankündigt gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Auch an anderer Stelle geht der Kampf gegen die Gema weiter. Am 6. September soll es einen bundesweiten Aktionstag gegen die Tarifreform geben, die im April 2013 in Kraft treten soll und insbesondere Diskothekenbetreiber vor Finanzierungsprobleme stellt. Lesen Sie dazu auch die aktuelle Titelstory im Journal Frankfurt, Ausgabe 19/2012.
Auch an anderer Stelle geht der Kampf gegen die Gema weiter. Am 6. September soll es einen bundesweiten Aktionstag gegen die Tarifreform geben, die im April 2013 in Kraft treten soll und insbesondere Diskothekenbetreiber vor Finanzierungsprobleme stellt. Lesen Sie dazu auch die aktuelle Titelstory im Journal Frankfurt, Ausgabe 19/2012.
28. August 2012, 11.25 Uhr
nil
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