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Was ändert sich im nächsten Jahr?

Ab kommendem Jahr wird nicht alles anders, aber einiges. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

Mehrwertsteuer
Die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik kommt: ab dem 1. Januar werden bei Einkäufen 19 statt bisher 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Ausgenommen hiervon sind jedoch z.B. Lebensmittel und Printmedien wie Zeitschriften oder Bücher, für die der ermäßigte Satz von 7 Prozent unverändert bestehen bleibt.

Pendlerpauschale
Auch der Pendlerpauschale geht es im nächsten Jahr an den Kragen. Konkret heißt das für Berufspendler: Die Fahrt zur Arbeit und zurück wird vom Fiskus erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer gewährt. Die neuen Regeln gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer bekommen ab 2007 nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4.500 €.

Reichensteuersteuer
Im neuen Jahr wird die so genannte Reichensteuer fällig. Wer als Lediger mehr als 250 000 € im Jahr verdient, muss 45 Prozent anstatt bisher 42 Prozent Einkommensteuer bezahlen. Für Verheiratete gilt die Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei einem Einkommen über 500 000 €. Hiervon ausgenommen sind die unternehmerischen Gewinneinkunftsarten, also Freiberufler und Selbständige.

Sparerfreibetrag
Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag für Ledige von 1370 € auf 750 €, für Verheiratete von 2740 € auf 1500 € herabgesetzt. Sparer dürfen in Zukunft also zusammen mit der Werbungskostenpauschale (51 € pro Person) nur noch 800 € im Jahr steuerfrei von ihren Zinsen behalten. Alles was darüberhinaus geht, unterliegt der Kapitalertragssteuer und wird mit 30 Prozent versteuert. Besonders hart trifft diese Neuerung konservative Sparer, die auf Sparbücher, Festgeld oder festverzinslichen Wertpapiere setzten. Denn für Dividenden gilt weiterhin das Halbeinkünfteverfahren: Die Ausschüttungen für Aktionäre werden nur zur Hälfte auf den Sparerfreibetrag angerechnet.

Arbeitszimmer
Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden wird nur noch dann steuerlich berücksichtigt, wenn es den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ bildet. Die bisherige Regelung, wonach eine Nutzung von mehr als 50 Prozent ausreicht, entfällt.

Elterngeld
Für alle Kinder die ab dem 1. Januar geboren werden, gibt es mehr Geld. Ab Neujahrsbeginn gibt es das neue Elterngeld, das im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt wird und das bisherige Erziehungsgesetz ersetzt. Es handelt sich dabei sich um eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Zwei zusätzliche Monate kommen hinzu, wenn sich auch der Partner Zeit für das Kind nimmt und seine Erwerbstätigkeit reduziert oder aussetzt. Die Fürsorge wird mit 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate belohnt, maximal jedoch mit 1800 €. Geringverdiener sollen eine Mindestleistung von 300 € erhalten.

Kindergeldsenkung
Ab 2007 wird die maximale Altersgrenze für das Kindergeld stufenweise von 27 Jahre auf 25 Jahre gesenkt. Das bedeutet, dass die Geburtenjahrgänge bis 1981 noch bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld bekommen, der Geburtsjahrgang 1982 bis zum 26. und ab dem Geburtsjahrgang 1983 Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt wird. Vor allem Studenten werden diese Neuregelung negativ zu spüren bekommen, da Kindergeld noch während der Ausbildung weitergezahlt wird.

Strafzettel im Ausland
Im Ausland verwarnt, in Deutschland gezahlt. Von März 2007 an können Deutsche, die im Ausland zu Verkehrssündern wurden, in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Ein EU-Abkommen sieht vor, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden. Also Vorsicht beim Auto fahren, denn die Knöllchen im Ausland sind oft teurer!

Text: Pia Schütz, Foto: photocase.com/projectfive

 
27. Dezember 2006, 10.08 Uhr
red
 
 
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