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NPD-Demo in Frankfurt-Hausen verboten

Die von der NPD für den 20. Oktober angemeldete Demonstration in
Frankfurt am Main unter dem Motto: "Stoppt die Islamisierung Deutschlands -
Keine Großmoschee in Frankfurt-Hausen" wurde vom Sicherheits- und Ordnungsdezernenten Boris Rhein
verboten.


Die angemeldete Versammlung der NPD ist nach der Überzeugung Rheins in ihrer
Gesamtheit geeignet, das friedliche Miteinander von Menschen
unterschiedlichen Glaubens und unterschiedlicher Herkunft in Frankfurt am
Main erheblich zu stören.


Nach Auffassung Rheins richten sich das Motto und der Inhalt des
veröffentlichten NPD-Flugblatts in hetzerischer und für jedermann
erkennbarer Weise gegen eine Glaubensgemeinschaft.


Rhein: "Durch Sätze wie "Und wir Deutschen? und "Der Bau der Moschee muss am
Widerstand der deutschen Bürgerinnen und Bürger vor Ort scheitern" werden
die in Deutschland bzw. Frankfurt am Main lebenden Menschen muslimischen
Glaubens in böswilliger und verächtlich machender Weise aus der staatlichen
Gemeinschaft ausgeschlossen. Es verletzt dadurch in eklatanter Weise den
sozialen Wert- und Achtungsanspruch der deutschen und ausländischen Muslime
und stört damit zugleich das friedliche Miteinander von Muslimen und
Nichtmuslimen. Zwar steht der Begriff "Islamismus" auch für eine radikale,
fundamentalistische und teilweise gewaltbereite Ideologie, jedoch richtet
sich das Motto "Stoppt die Islamisierung..." insbesondere im Zusammenhang
mit den Inhalten des Flugblatts eindeutig gegen den Islam als solchen; die
ungestörte Religionsausübung wird auf eine aggressive und ausgrenzende Art
und Weise gestört bzw. soll verhindert werden. Folgende Zitate wie "Erst
kräht kein Hahn, dann ruft der Imam - und dann: kommt der Islam!", "Wehr
Dich heute!" "Wer jetzt nicht handelt, macht alles schlimmer!" und "Moscheen
sind die Brückenköpfe des Islamismus nach Europa!" zeigen, dass es der NPD
um eine Verunglimpfung des Islam als solchen geht und stellen diesen als
Gefahr und Bedrohung für Deutschland und die Deutschen dar. Durch die
undifferenzierte Vermischung der Begriffe "Islamismus" und "Islam" soll
suggeriert werden, dass es sich hierbei um das gleiche handelt. Es erfolgt
keine Differenzierung zwischen dem Islam als grundsätzlich friedfertige
Religion und dem Islamismus als heterogene, politische zumeist
sozialrevolutionäre Bewegung, die bei militanten Anhängern eine gewalttätige
Ausrichtung annehmen kann.


Die Muslime in Deutschland, die ihre durch Artikel 4 GG geschützte Religion
friedlich ausüben, werden durch diese Gleichstellung in unerträglicher Weise
diffamiert. Gleichzeitig werden die teilweise latent bestehenden Ängste und
Ressentiments vor einem gewaltbereiten Islamismus und Überfremdung in der
übrigen Bevölkerung bewusst genutzt und verstärkt. Dieser Intention können
sich die mit dem Motto konfrontierten Menschen nicht entziehen. Durch den
zweiten Teil des Mottos "...Keine Groß-Moschee in Frankfurt-Hausen" wird
Muslimen ihr durch das Grundgesetz gesichertes Recht abgesprochen, ihren
Glauben in einem adäquaten Umfeld ausüben zu dürfen. Das Motto der
angemeldeten Versammlung stellt den sozialen Geltungsanspruch der in
Deutschland lebenden Muslime in Abrede. Es grenzt dadurch Menschen deutscher
und ausländischer Nationalität, die seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik
Deutschland leben oder hier geboren wurden, in entwürdigender Weise aus. Das
Motto erschöpft sich dabei nicht in der Forderung, die Islamisierung zu
stoppen, sondern vielmehr darauf, den Bau einer Moschee zu verhindern. Diese
Ausgrenzung erweist sich dabei umso größer und aggressiver, als die
rechtsextreme NPD mit hetzerischen Umschreibungen und Schlagworten wie
"Wehr Dich", "...den erbitterten Kampf gegen den Ausverkauf des deutschen
Landes an raum- und kulturfremde Islamisten forcieren...", "Islamisten
raus!" erkennbar an die in der Geschichte infame und beispiellose
Ausgrenzung der Juden anknüpft. Auch hier soll einer Minderheit
andersgläubiger Menschen das Recht auf Gleichberechtigung und Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben abgesprochen werden. Schon der im sprachlichen
Kontext unmissverständlich zu entnehmende Sinngehalt wird durch die
offenkundig ausländerfeindliche Programmatik der NPD noch verstärkt. Die NPD
steht - auch wenn es sich nicht um eine verbotene Partei handelt - nach
ihrer gesamten Programmatik in enger Wesensverwandtschaft zum
Nationalsozialismus und strebt einen nationalen Sozialismus auf "völkischer"
- das heißt "rassenreiner" - Grundlage in aktiv-kämpferischer, aggressiver
Weise an."


In diesen unverhohlenen Kampfansagen der NPD sieht Rhein eine unmittelbare
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet.


Rhein: "Frankfurt am Main hat eine lange Tradition als eine weltoffene,
liberale und tolerante Stadt. Allein schon aus diesem Grund ist es für jeden
Demokraten unerträglich, mit welch diffamierender und menschenverachtender
Sprache die NPD mit den Ängsten der Menschen spielt und zehntausende
friedliche Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in die ideologische Nähe zu
einigen wenigen Islamisten bringt. Letztlich besteht eine erhebliche Gefahr
für das friedliche Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen und folglich
für die öffentliche Ordnung. Der Rechtsfrieden wird somit durch die
Versammlung der NPD massiv gestört. Darüber hinaus besteht durch die
festgestellte Verletzung der Würde der in Deutschland lebenden Menschen
muslimischen Glaubens eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da es sich
offenkundig um ein elementares Rechtsgut (Art. 1 und Art. 4 GG) handelt. Der
hier festzustellenden spezifischen Provokationswirkung kann auch nicht
mittels Auflagen begegnet werden, ohne den Charakter der angemeldeten
Versammlung erheblich zu verändern. Es ist nicht erkennbar, wie durch
Auflagen oder andere mildere Mittel die Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung beseitigt werden kann. Daher kann hier - auch unter
besonderer Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Rechte des Anmelders -
nur ein Verbot der Versammlung diese Grundrechtsgrenze überschreitende
Provokationswirkung verhindern."


Nachdem die kostenpflichtige Verbotsverfügung mit einer zehnseitigen
ausführlichen juristischen Begründung heute auf den Postweg gegangen ist,
hat der Anmelder die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb von einem Monat.
Allerdings gehen Rhein und das Ordnungsamt davon aus, dass die Veranstalter
kurzfristig Rechtsmittel einlegen werden, um die Versammlung doch wie
geplant stattfinden zu lassen. "Ich versichere aber bereits jetzt, dass wir
alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten bis zum Letzten
ausschöpfen werden, um zu verhindern, dass die ewig Gestrigen ihr braunes
Süppchen kochen können", kündigt Rhein eine harte Linie im Hinblick auf den
weiteren Verfahrensgang an.

Quelle: PIA/Stadt Frankfurt

 
8. Oktober 2007, 17.45 Uhr
red
 
 
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