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Corona-Lockerungen
Hessen weitet Kinderbetreuung aus
Die Hessische Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben. Reisende aus EU-Staaten dürfen ohne Quarantäne-Pflicht nach Hessen kommen; die Kinderbetreuung wird ab dem 25. Mai ausgeweitet.
Reisende dürfen in Zukunft wieder nach Hessen kommen, ohne sich nach ihrer Ankunft in Quarantäne begeben zu müssen. Das hat die Hessische Landesregierung am Dienstag in Wiesbaden mitgeteilt. Diese Regelung betreffe alle Personen, die aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Hessen einreisten, sowie die Länder Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und Nordirland. Ausnahmen seien Regionen, in denen es in den letzten sieben Tagen besonders viele Neuinfektionen gegeben habe. Das Robert-Koch-Institut werde über entsprechende Länder informieren. Reisende, die von außerhalb der EU kommen, müssten weiterhin die zweiwöchige Quarantäne wahrnehmen.
Darüber hinaus wurde die Ausweitung der Kinderbetreuung beschlossen: Ab dem 25. Mai wird die Kindertagespflege wieder geöffnet, Kinder dürfen dementsprechend wieder ihre Tagesmutter besuchen. Damit sollen laut Aussage der Landesregierung vor allem berufstätige Eltern mit kleinen Kindern unterstützt werden. „Mit den beschlossenen Lockerungen entlasten wir die Eltern weiter und sorgen wieder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärte Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen). „Kinder können wieder ihre Spielkameradinnen und Spielkameraden sehen und werden in der Kindertagespflege wieder umfassend betreut und gefördert.“
Zusätzlich hat die Hessische Landesregierung eine Härtefallregelung für Familien beschlossen, für die die fehlende Betreuung in den Kitas eine besondere Härte darstelle. „Wir helfen damit den Familien und Kindern, bei denen die Betreuung zu Hause nur sehr eingeschränkt funktionieren kann“, so Klose. Die Entscheidung, ob eine Notbetreuung möglich ist, treffe das Jugendamt. Kinder mit Behinderung dürfen ebenfalls ab dem 25. Mai wieder in die Notbetreuung.
Darüber hinaus wurde die Ausweitung der Kinderbetreuung beschlossen: Ab dem 25. Mai wird die Kindertagespflege wieder geöffnet, Kinder dürfen dementsprechend wieder ihre Tagesmutter besuchen. Damit sollen laut Aussage der Landesregierung vor allem berufstätige Eltern mit kleinen Kindern unterstützt werden. „Mit den beschlossenen Lockerungen entlasten wir die Eltern weiter und sorgen wieder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärte Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen). „Kinder können wieder ihre Spielkameradinnen und Spielkameraden sehen und werden in der Kindertagespflege wieder umfassend betreut und gefördert.“
Zusätzlich hat die Hessische Landesregierung eine Härtefallregelung für Familien beschlossen, für die die fehlende Betreuung in den Kitas eine besondere Härte darstelle. „Wir helfen damit den Familien und Kindern, bei denen die Betreuung zu Hause nur sehr eingeschränkt funktionieren kann“, so Klose. Die Entscheidung, ob eine Notbetreuung möglich ist, treffe das Jugendamt. Kinder mit Behinderung dürfen ebenfalls ab dem 25. Mai wieder in die Notbetreuung.
20. Mai 2020, 12.51 Uhr
sie
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