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Foto: picture alliance/dpa/AFP POOL | Thomas Lohnes
Foto: picture alliance/dpa/AFP POOL | Thomas Lohnes

Lübcke-Prozess

Verteidigung des Mitangeklagten fordert Freispruch

Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke hat die Verteidigung des Mitangeklagten Markus H. am Dienstag ihr Plädoyer gehalten. Sie fordert neben Freispruch auch eine Haftentschädigung für ihren Mandanten.
„Mein Mandant hat nichts zu bereuen, er sitzt hier zu unrecht“, erklärte Verteidiger Björn Clemens zu Beginn seines Plädoyers am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die Rolle seines Mandanten, Markus H., ist eine der zentralen Fragen dieses Prozesses. Die Anklage wirft ihm „psychische Beihilfe“ zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor. Ende Dezember hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer für Markus H. eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten gefordert. H.s Verteidigung plädierte am Dienstag dagegen auf Freispruch und forderte zudem eine Entschädigung für die in Untersuchungshaft verbrachten Tage.

Ernsts „tief verwurzelter Fremdenhass“ und sein „seit Jahren eingeschliffener Rassismus“ benötigten keine Radikalisierung von außen, betonten Björn Clemens und Co-Verteidigerin Nicole Schneiders. „Was so tief verwurzelt und eingeschliffen ist, kann nicht radikalisiert werden“, so Clemens. Zudem gebe es „keinen Beweis dafür, dass der Angeklagte H. davon ausgehen musste, dass der Hauptangeklagte Stephan Ernst zu solch einer Tat bereit ist“, sagte Schneiders. Ernsts nachweisliche Kontakte in die rechte Szene zeugten nicht von einem Ausstieg, wie er es selbst behauptet. Auch die gelöschten Chats zwischen den beiden Angeklagten seien nicht aussagekräftig, wenn man den Inhalt nicht kennt. Die illegalen Schießübungen, von denen Ernst berichtete, seien ebenfalls durch keinen Beweis belegt.

Anders als von Stephan Ernst wurde von Markus H. kein DNA-Nachweis am Tatort gefunden. Lediglich Ernst behauptet, H. sei bei der Tat dabei gewesen. Den Angaben des Hauptangeklagten könne man keinen Glauben schenken, betonten Clemens und Schneiders am Dienstag. Häufig habe sich Ernst selbst der Lüge überführt und Aussagen immer wieder neu angepasst; er suche ständig einen „Sündenbock“ für seine Taten. Dass die Familie Lübcke dem Hauptangeklagten dennoch glaubt, bezeichnete Schneiders als „Stockholm-Syndrom“.

Nicole Schneiders forderte zudem einen Freispruch bezüglich des Vorwurfs des illegalen Waffenbesitzes. Für H. sei nicht erkennbar gewesen, dass die von ihm erworbene Deko-Waffe nicht sachgemäß unbrauchbar gemacht wurde.

Propaganda statt Plädoyer

Die meiste Zeit nutzte die Verteidigung jedoch eher für politische Statements und einen Rundumschlag gegen den Staat und die Medienberichterstattung. Clemens, der zuvor das „politisch aufgeladene“ Plädoyer der Bundesanwaltschaft kritisierte, sprach vom „Kampf gegen Rechts“ eines Staates, der vielmehr auf dem linken statt auf dem rechten Augen blind sei. Nicole Schneiders hingegen hielt einen Vortrag über einen angeblichen drohenden „Volkstod“ und eine „Umvolkung“. Immer wieder äußerte sich Clemens auch abschätzig über die Presse, zitierte mit abfälligen Kommentaren Artikel über den Prozess und griff eine Journalistin auch namentlich an.

In den sogenannten letzten Worten des Prozesses wandte sich der Hauptangeklagte Ernst an die Familie Lübcke und versicherte noch einmal, die Wahrheit erzählt zu haben. „Ich bereue zutiefst, was ich Ihnen angetan habe“, sagte er. Ernst nahm auch Bezug auf das Plädoyer der Verteidigung von Markus H.: Die Inhalte des „teil politischen Plädoyers“ von Nicole Schneiders seien „das, wovon ich wegkommen wollte“, so der Hauptangeklagte.

Markus H., der in der gesamten Verhandlungsdauer so gut wie gar nicht gesprochen hat, sagte auch am letzten Prozesstag nur wenig: „Nicht alles, was hier gesagt worden ist, hat auch zur Wahrheitsfindung beigetragen.“ Er wolle sich seinen Anwälten anschließen und nichts weiter hinzufügen.

Am kommenden Donnerstag, dem 28. Januar, soll das Urteil verkündet werden.
 
27. Januar 2021, 13.39 Uhr
Elena Zompi
 
 
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