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Zweckentfremdete Gelder
EBS muss Zuschüsse zurückzahlen
Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann zieht Konsequenzen aus dem Prüfbericht zur European Business School. Sie bittet die private Uni zur Kasse und fordert 800.000 Euro an Zuschüssen zurück.
Was ist denn bloß mit den Fördermitteln für die European Business School (EBS) passiert? Die private Uni hatte für die Jahre 2009 und 2010 insgesamt 17 Millionen Euro an Fördermitteln vom Land Hessen erhalten. Diese sollten eigentlich in den Aufbau einer juristischen Fakultät fließen. Bei Prüfungen der Zwischennachweise durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ebner Stolz, Mönning&Bachem aus Stuttgart ergab sich jedoch, dass ein Teil der Zuschüsse nicht unmittelbar für den Aufbau der Uni in Wiesbaden verwendet wurde. Das gab das Wissenschaftsministerium am Mittwoch bekannt. Also ist die private Uni dem Land doch noch was schuldig? Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) ging der Sache nach und fordert ein Teil der Zuschüsse wieder zurück. „Ich werde der Empfehlung der Prüfer folgen und die Zuschüsse für diesen Zeitraum um mindestens 800.000 Euro kürzen“, sagt die Ministerin.
Aus den Berichten werde deutlich, dass Personal, das nur teilweise für den Aufbau der Universität / Law School verantwortlich sei, von der EBS mit einem zu hohen Anteil in die Förderung eingerechnet worden sei. An anderen Stellen fehlten Belege über die Vergabe von abgerechneten Aufträgen. Es sei aber auch deutlich geworden, dass die Prüfer für 2010 weitaus weniger Beanstandungen festgestellt hätten als für 2009. „Die European Business School wird entsprechend den Regelungen des Verwaltungsverfassungsgesetzes nun dazu angehört“, ergänzt Kühne-Hörmann. Das Ministerium werde dann die notwendigen Feststellungen im Einzelnen zur exakten Höhe der betroffenen Beträge machen und deren Rückforderung vorbereiten.
Aus den Berichten werde deutlich, dass Personal, das nur teilweise für den Aufbau der Universität / Law School verantwortlich sei, von der EBS mit einem zu hohen Anteil in die Förderung eingerechnet worden sei. An anderen Stellen fehlten Belege über die Vergabe von abgerechneten Aufträgen. Es sei aber auch deutlich geworden, dass die Prüfer für 2010 weitaus weniger Beanstandungen festgestellt hätten als für 2009. „Die European Business School wird entsprechend den Regelungen des Verwaltungsverfassungsgesetzes nun dazu angehört“, ergänzt Kühne-Hörmann. Das Ministerium werde dann die notwendigen Feststellungen im Einzelnen zur exakten Höhe der betroffenen Beträge machen und deren Rückforderung vorbereiten.
21. Juli 2011, 06.48 Uhr
pb
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