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VGH-Entscheidung: Flughafen darf ausgebaut werden
Der Frankfurter Rhein-Main Flughafen darf unter Auflagen weiter ausgebaut werden. Dies gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in seiner heutigen Entscheidung bekannt. Die Zahl der Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr müsse zu Gunsten des Lärmschutzes neu geregelt werden.
Damit geht der Streit um den Bau einer vierten Landebahn und eines dritten Terminals am größten deutschen Flughafen weiter. Zwar kann die Entscheidung als Erfolg für die elf Musterkläger - darunter die Städte Offenbach und Rüsselsheim sowie die Umweltschutzorganisation BUND - gewertet werden. Allerdings hatten sowohl die Lufthansa im Falle von weiteren Beschränkungen bei Nachtflügen als auch die Ausbaugegner im falle einer Niederlage bereits im Vorfeld Revision beim Bundesverwaltungsgericht. angekündigt.
Der Vorsitzende der Frankfurter Partei der Flughafenausbaugegener (FAG), Rainer Rahn, deutet die Entscheidung in diesem Punkt jedoch als "klar und deutlich". Die Klage der Lufthansa auf eine Ausweitung der Nachtflugregelung sei "eindeutig abgewiesen" worden, so Rahn, der selbst in Kassel anwesend war. Als unerwartet und besonders negativ bewertet Rahn hingegen, dass in der Hauptsache keine Revision zugelassen wurde. „Dies ist grob fehlerhaft, da gerade kürzlich die Deutsche Flugsicherung bestätigt hatte, dass die von der Fraport AG angegebenen Flugrouten nicht geflogen werden können, ohne die Sicherheitsbestimmungen zu missachten. Damit ist jedoch auch die Fluglärmberechnung hinfällig.“
Nach der bisherigen Regelung des Hessischen Wirtschaftsministeriums, dürften künftig zwischen 23 und 5 Uhr bis zu 17 Flugbewegungen stattfinden.
Eine Mediationsgruppe, die 1999 vom damaligen Hessischen Ministerpräsidenten Hans Eichel (SPD) ins Leben gerufen worden war, hatte sich auf den Ausbau unter der Bedingung eines absoluten Flugverbots geeinigt. Die CDU-Regierung von Roland Koch überging den Beschluss jedoch letzten Endes wegen rechtlicher Bedenken, was vom politischen Gegner als vorauseilender Gehorsam gegenüber den Ausbaubefürwortern gesehen wird. Die bereits begonnen Arbeiten und die Rohdung des Kelsterbacher Waldes noch vor einem abschließenden Urteil steht ebenfalls stark in der Kritik.
Der Vorsitzende der Frankfurter Partei der Flughafenausbaugegener (FAG), Rainer Rahn, deutet die Entscheidung in diesem Punkt jedoch als "klar und deutlich". Die Klage der Lufthansa auf eine Ausweitung der Nachtflugregelung sei "eindeutig abgewiesen" worden, so Rahn, der selbst in Kassel anwesend war. Als unerwartet und besonders negativ bewertet Rahn hingegen, dass in der Hauptsache keine Revision zugelassen wurde. „Dies ist grob fehlerhaft, da gerade kürzlich die Deutsche Flugsicherung bestätigt hatte, dass die von der Fraport AG angegebenen Flugrouten nicht geflogen werden können, ohne die Sicherheitsbestimmungen zu missachten. Damit ist jedoch auch die Fluglärmberechnung hinfällig.“
Nach der bisherigen Regelung des Hessischen Wirtschaftsministeriums, dürften künftig zwischen 23 und 5 Uhr bis zu 17 Flugbewegungen stattfinden.
Eine Mediationsgruppe, die 1999 vom damaligen Hessischen Ministerpräsidenten Hans Eichel (SPD) ins Leben gerufen worden war, hatte sich auf den Ausbau unter der Bedingung eines absoluten Flugverbots geeinigt. Die CDU-Regierung von Roland Koch überging den Beschluss jedoch letzten Endes wegen rechtlicher Bedenken, was vom politischen Gegner als vorauseilender Gehorsam gegenüber den Ausbaubefürwortern gesehen wird. Die bereits begonnen Arbeiten und die Rohdung des Kelsterbacher Waldes noch vor einem abschließenden Urteil steht ebenfalls stark in der Kritik.
21. August 2009, 13.18 Uhr
Jasmin_Takim
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