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Sie haben die Wahl

Es ist kurz vor zwölf, bis 18 Uhr sind die Wahllokale noch geöffnet. Wer sein Kreuz bis jetzt nicht gemacht hat, sollte sich schnell auf den Weg zu den Wahlurnen machen. In Hessen liegt die Wahlbeteiligung zwar seit 1953 über dem Bundesdurchschnitt, 1990 sogar mit 3,3 Prozent. Doch auch in diesem Bundesland ist bei einer Wahlbeteiligung von 78,7 Prozent (2005) noch Luft nach oben.

Vorraussetzung ist natürlich, Sie sind einer 4,4 Millionen Wahlberechtigte in Hessen. Sind also über 18 Jahr alt, haben die deutsche Staatsbürgerschaft und wurden nicht von der Wahl ausgeschlossen. Aber wie kommt es eigentlich zu einem Ausschluss? Ganz einfach. Wer zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt wurde, verliert für fünf Jahre das passive Wahlrecht, darf sich also nicht selber zur Wahl aufstellen. Das aktive Wahlrecht verlieren nur „politische“ Verbrecher, sprich Menschen auf deren Konto Hoch- oder Landesverrat, Wählerfälschung, Wählernötigung oder Wählerbestechung geht. Alle übrigen sollten sich von nichts abhalten lassen, das Ergebnis der Wahl mitzubestimmen.

Und wie wählt man richtig? Es gibt ein paar Punkte, die beachtet werden sollten. Zum einen darf man nur im eigenen Wahlbezirk seine Stimme abgeben. Der Ort ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Wer ohne diesen Wisch zur Wahl erscheint, darf trotzdem sein Kreuz machen. Ein Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ist völlig ausreichend. Ob man nur seine Erststimme (Direktkandidat) abgibt oder auch seine Zweitstimme (für eine Partei) bleibt jedem selbst überlassen. Nur zwei Kreuze bei Erst - oder Zweitstimme machen den Wahlschein ungültig. Denn das Wichtigste ist, dass der Wählerwunsch klar erkennbar bleibt. Ob Kreuz, Punkt oder Haken spielt keine Rolle. Rein theoretisch könnte man sogar alle Parteien, bis auf die bevorzugte, durchstreichen.

Grundsätzlich gilt, man darf die Wahlkabine nur alleine betreten. Auch Kinder dürfen nicht mit hinein. Die einzige Ausnahme sind hilfsbedürftige Menschen, die nicht alleine wählen können. Sie dürfen sich Hilfe mit in die Kabine nehmen. Wer Hilfsbedürftig ist, entscheiden die Wahlhelfer vor Ort. In Hessen sind es übrigens insgesamt 55 000 ehrenamtliche Helfer.

Hessenweit wird die Briefwahl immer beliebter. Seit 1990 erhöhte sich der Anteil von 9,5 Prozent auf 17,6 Prozent. Doch was muss bei der Briefwahl beachtet werden? Durch das Abschicken der Wahlbenachrichtigungskarte kann sie beantragt werden. Wer direkt zur Briefwahlstelle geht, kann den Stimmzettel auch unmittelbar ausfüllen. So oder so müssen die Briefwahlunterlagen bis zur Schließung der Wahllokale bei der Kommune eingegangen sein. Wer seinen Briefwahlschein verliert, hat man Pech gehabt. Ersatz gibt es nicht, denn die Möglichkeit für Betrüger würde so drastisch zunehmen. Text: Christina Weber
 
27. September 2009, 11.30 Uhr
Jasmin_Takim
 
 
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