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Neue Bundesregierung könnte Nachtflüge ausweiten
Im jahrelangen Streit um Nachtflüge vom Frankfurter Flughafen könnte bald ein neues Kapitel aufgeschlagen werden. Denn ein Entwurf des Koalitionsvertrages der neuen schwarz-gelben Bundesregierung sieht vor, einen „bedarfsgerechten Ausbau“ der Flughäfen und „international wettbewerbsfähige Betriebszeiten“ zu ermöglichen. Dies berichtet die Deutsche Presse Agentur. Weiter heißt es, „Die Wahrung des öffentlichen Erschließungsinteresses der Bundesrepublik Deutschland ist dabei zu gewährleisten“.
Nach den hitzigen Auseinandersetzungen um den geplanten Flughafenausbau, hatte der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) Ende 2007 die Höchstgrenze für Nachtflüge von 40 auf 17 Starts als Bedingung für den Ausbau festgelegt. So hofften die Politiker, Anwohner und Flughafenbetreiber gleichermaßen zufriedenzustellen.
Im August dieses Jahres befand jedoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Belastung der Anwohner bei 17 Nachtflügen als immer noch viel zu hoch und fordert eine deutlich geringere Zahl. Dabei beruft sich das Gericht auf das deutsche Luftverkehrsgesetz, in dem es heißt: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist besondere Rücksicht zu nehmen“.
Diese etwas schwammige Regelung möchte die neue Bundesregierung „präzisieren“ – hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und damit wahrscheinlich zulasten der lärmgeplagten Anwohner. Damit könnte nicht nur dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof die rechtliche Grundlage für seine Forderungen entzogen werden. Je nachdem wie eine Gesetzesänderung im Detail aussehen wird, könnte sie sogar Spielraum für mehr als 17 Starts pro Nacht lassen.
Text: Alicia Lindhoff
Nach den hitzigen Auseinandersetzungen um den geplanten Flughafenausbau, hatte der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) Ende 2007 die Höchstgrenze für Nachtflüge von 40 auf 17 Starts als Bedingung für den Ausbau festgelegt. So hofften die Politiker, Anwohner und Flughafenbetreiber gleichermaßen zufriedenzustellen.
Im August dieses Jahres befand jedoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Belastung der Anwohner bei 17 Nachtflügen als immer noch viel zu hoch und fordert eine deutlich geringere Zahl. Dabei beruft sich das Gericht auf das deutsche Luftverkehrsgesetz, in dem es heißt: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist besondere Rücksicht zu nehmen“.
Diese etwas schwammige Regelung möchte die neue Bundesregierung „präzisieren“ – hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und damit wahrscheinlich zulasten der lärmgeplagten Anwohner. Damit könnte nicht nur dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof die rechtliche Grundlage für seine Forderungen entzogen werden. Je nachdem wie eine Gesetzesänderung im Detail aussehen wird, könnte sie sogar Spielraum für mehr als 17 Starts pro Nacht lassen.
Text: Alicia Lindhoff
20. Oktober 2009, 17.30 Uhr
Jasmin_Takim
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