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Kinderlärm: Vergleich gescheitert
Die Klage wegen Kinderlärm eines Ehepaares gegen die Kita Kibiz ist noch immer nicht vom Tisch. Eine außergerichtliche Entscheidung ist vorerst gescheitert. Das Ehepaar hat eine gemeinsame Vereinbarung von Anfang November bisher nicht unterzeichnet. Darin sind unter anderem die Errichtung eines Lärmschutzzaunes und die Teilung der Kosten von 12000 Euro vereinbart worden. Statt der erhofften Unterschrift der Kläger sind neue Forderungen eingegangen.
Der Fall hatte sogar den Landtag beschäftigt: Die Kläger waren gegen den Kindergarten vor Gericht gezogen, weil sie sich vom Lärm der Kinder belästigt fühlten. Die Kindertagesstätte sollte geschlossen werden. Die Grünen-Fraktion im Landtag stellte sogar eine Gesetzesinitiative vor, die Klagen gegen Kinderlärm künftig unmöglich machen soll. Unter dem Druck der Öffentlichkeit reduzierten die Eheleute allerdings später ihre Forderungen. In der Auseinandersetzung geht es unter anderem auch um Kinderlärm an Wochenenden, da der Trägerverein das Haus etwa auch für Kinderfeste vermietet.
In einem ersten Verhandlungstermin hatte die Vorsitzende Richterin bereits angekündigt, dass im Falle der Fortsetzung des Prozesses frühestens im August 2010 ein neuer Verhandlungstermin vergeben werden könne. Darüber hinaus steht auch die Einholung eines Lärmgutachtens im Raum.
Der Fall hatte sogar den Landtag beschäftigt: Die Kläger waren gegen den Kindergarten vor Gericht gezogen, weil sie sich vom Lärm der Kinder belästigt fühlten. Die Kindertagesstätte sollte geschlossen werden. Die Grünen-Fraktion im Landtag stellte sogar eine Gesetzesinitiative vor, die Klagen gegen Kinderlärm künftig unmöglich machen soll. Unter dem Druck der Öffentlichkeit reduzierten die Eheleute allerdings später ihre Forderungen. In der Auseinandersetzung geht es unter anderem auch um Kinderlärm an Wochenenden, da der Trägerverein das Haus etwa auch für Kinderfeste vermietet.
In einem ersten Verhandlungstermin hatte die Vorsitzende Richterin bereits angekündigt, dass im Falle der Fortsetzung des Prozesses frühestens im August 2010 ein neuer Verhandlungstermin vergeben werden könne. Darüber hinaus steht auch die Einholung eines Lärmgutachtens im Raum.
17. Dezember 2009, 11.19 Uhr
julez82
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