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Haftstrafe für Emig
Zwei Jahre und acht Monate muss Jürgen Emig ins Gefängnis. Der ehemalige Sportchef und Fernsehmoderator des Hessischen Rundfunks (HR) wurde heute vom Frankfurter Landgericht wegen Betrugs und Bestechlichkeit verurteilt. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht nicht in Frage, da es Emigs Anstellung beim HR als öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis einstufte. Für Amtsträger gelten im deutschen Strafrecht besondere Regelungen.
Der 63-Jährige hatte zwischen 2001 und 2004 rund eine halbe Million Euro veruntreut. Über eine Tarnfirma hatte Emig Produktionskostenzuschüsse von Sponsoren und Veranstaltern erhalten, die er dann nur teilweise an den HR weiterleitete. Sein Komplize in der Sache, Harald Frahm, wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Zahlung von 100.000 Euro verurteilt.
Emig hatte während der Verhandlungen behauptet, seine Art der Geldbeschaffung für die Produktion von Sportsendungen sei vom HR ausdrücklich gebilligt worden, was Helmut Reitze, der Intendant des HR, heftig dementierte.
Dieser Vorwurf, hinter dem „System Emig“ stecke eigentlich ein „System HR“, wurde nun vom Landgericht mit dem heutigen Urteil zurückgewiesen.
Text: Almut Siefert
Der 63-Jährige hatte zwischen 2001 und 2004 rund eine halbe Million Euro veruntreut. Über eine Tarnfirma hatte Emig Produktionskostenzuschüsse von Sponsoren und Veranstaltern erhalten, die er dann nur teilweise an den HR weiterleitete. Sein Komplize in der Sache, Harald Frahm, wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Zahlung von 100.000 Euro verurteilt.
Emig hatte während der Verhandlungen behauptet, seine Art der Geldbeschaffung für die Produktion von Sportsendungen sei vom HR ausdrücklich gebilligt worden, was Helmut Reitze, der Intendant des HR, heftig dementierte.
Dieser Vorwurf, hinter dem „System Emig“ stecke eigentlich ein „System HR“, wurde nun vom Landgericht mit dem heutigen Urteil zurückgewiesen.
Text: Almut Siefert
2. Oktober 2008, 11.21 Uhr
red
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