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Foto: Symbolbild @ Pexels
Foto: Symbolbild @ Pexels

Baptisten-Gemeinde in Rödelheim

Gottesdienst könnte strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen

Nach Bekanntwerden von mehr als 100 Covid-19-Infektionen im Umfeld einer Baptisten-Gemeinde im Stadtteil Rödelheim müssen die Verantwortlichen nun mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.
Nach einem Gottesdienst einer Baptisten-Gemeinde in Rödelheim am 10. Mai hatten sich mehr als 100 Mitglieder mit dem Coronavirus infiziert. Die Gemeinde muss nun wegen des offenbar sorglosen Umgangs mit den Corona-Hygieneregeln mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen. „Sobald wir alle Erkenntnisse haben, werden wir prüfen, ob wir entsprechende rechtliche Schritte einleiten“, sagte eine Sprecherin des Frankfurter Gesundheitsdezernats am Dienstag auf Anfrage der Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Wie René Gottschalk, Leiter des Gesundheitsamts Frankfurt, am Dienstagvormittag mitteilte, hätten nach derzeitigem Erkenntnisstand etwa 180 Personen an dem Gottesdienst teilgenommen, 112 Menschen davon seien nachweisbar mit dem Virus infiziert. Laut Gottschalk seien nicht alle Infektionen während des Gottesdienstes entstanden, viele hätten sich erst zu Hause angesteckt.

„Wichtig ist es nun, dass sich alle Infizierten und Kontaktpersonen an die vom Gesundheitsamt verordneten Quarantänemaßnahmen halten“, sagte Frankfurts Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) am Montagabend. Derzeit gehe man laut Gottschalk von 150 Kontaktpersonen aus. „Das Gesundheitsamt ist weiterhin akribisch dabei, alle Kontaktpersonen zu ermitteln und das Infektionsgeschehen zu analysieren. Es wurden Quarantäneauflagen erteilt und die vorgesehenen Beratungsgespräche zu den Auflagen auch mit den Kontaktpersonen aus der Gemeinde und deren Umfeld durchgeführt,“ so Majer weiter.

Majer regt darüber hinaus an, dass generell und landesweit, wie bei den Gaststätten auch, alle Teilnehmenden an religiösen Zusammenkünften namentlich erfasst werden und diese Listen bei einem Infektionsfall den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden. So verfahren bereits jetzt alle Gemeinden, die den evangelischen Landeskirchen und Bistümern in Hessen angeschlossen sind, allerdings auf freiwilliger Basis. Laut Majer „sehen wir in dem vorliegenden Fall, wie kompliziert die Nachverfolgung ist, wenn die Anwesenden erst mühsam recherchiert werden müssen. Dabei geht viel wertvolle Zeit verloren. Eine einheitliche Richtlinie von Seiten des Landes würde eine schnelle und effiziente Nachverfolgung der Kontakte ermöglichen.“

Baptisten-Gemeinde räumt Versäumnisse ein

Nach der Hessischen Landesverordnung vom 28. April gelten für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte klare Auflagen. So ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten. Gegenstände, wie beispielsweise Kollekten-Körbchen oder Gebets- und Gesangsbücher, dürfen nicht entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden. Geeignete Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern sind sicherzustellen. Zudem müssen die Glaubensgemeinschaften die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen entsprechend am Versammlungsort gut sichtbar aushängen.

Laut Gemeinde seien diese Punkte eingehalten worden. In einem öffentlichen Schreiben räumten die Verantwortlichen jedoch ein, es sei im Nachhinein angebracht, beim Gottesdienst Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen zu tragen und auf den gemeinsamen Gesang zu verzichten. Andere Gemeinden, wie beispielsweise die evangelisch-freikirchliche Gemeinde Frankfurt und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, setzten bereits auf einen Verzicht von Chören und Gemeindegesang.
 
26. Mai 2020, 17.00 Uhr
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