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Foto: Uwe Dettmar
Foto: Uwe Dettmar

Städtische Bühnen

Magistrat soll Neubauvarianten prüfen

Neubau ja – aber wo? Um eine Entscheidung in der Standortfrage der Städtischen Bühnen treffen zu können, sollen nun die bestehenden drei Optionen detailliert – auch im Hinblick auf den Klimaschutz – geprüft werden. Eine weitere soll in die Gespräche mit aufgenommen werden.
Abriss und Sanierung der Städtischen Bühnen sind längst beschlossen, weiterhin ungeklärt sind bislang jedoch die Fragen nach dem Wann, Wie und vor allem nach dem Wo. Um dahingehend weitere Schritte gehen zu können, müssen laut Stadt noch offene Fragen geklärt werden. In einem aktuellen Vortrag an die Stadtverordneten heißt es nun, drei Neubauvarianten sollen einer „abschließenden detaillierten Bewertung“ unterzogen werden. Während zwei Möglichkeiten – ein Neubau am Osthafen oder am Opernplatz – bereits vom Tisch sind, soll eine weitere in die Prüfungen und Gespräche aufgenommen werden.

Zu prüfen sind laut Magistrat nun die sogenannte Spiegelvariante mit Schauspiel in den Wallanlagen und Oper am Willy-Brandt-Platz. Ferner besteht die Option eines Neubaus der Doppelanlage am Willy-Brand-Platz sowie die „Kultur-Meilen“-Variante. Diese sieht einen Neubau der Oper auf dem Sparkassenareal an der Neuen Mainzer Straße vor, das Schauspiel verbliebe am Willy-Brandt-Platz. Neu ist eine umgekehrte Variante bei dem das Schauspiel an die Neue Mainzer Straße ziehen und die Oper am bisherigen Standort bleiben würde. Im Fall der „Kulturmeilen-Version“ müsse die Stadt jedoch zunächst klären, zu welchen Konditionen das Grundstück an der Neuen Mainzer Straße erworben werden könnte. 

Der Fokus bei der Bewertung aller Versionen soll vor allem auf den Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und den Auswirkungen auf die Wallanlagen liegen. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern das Eingangsbauwerk samt denkmalgeschütztem Wolkenfoyer in den Neubau integriert werden kann. Weitere Schritte seien Verhandlungen mit dem Bund und dem Land Hessen über eine mögliche Kostenbeteiligung sowie die Vorbereitung von mindestens einem internationalen Architekturwettberb. Letzterer können dann erst nach einer Grundstücksentscheidung final vorbereitet und ausgelobt werden.
 
31. März 2022, 12.21 Uhr
sie
 
 
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