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„Rettet das Schauspielhaus“
„Bazi“: Anwalt bei Verhandlung zum Bürgerbegehren beleidigt
Die Klage des Bürgerbegehrens „Rettet das Schauspielhaus“ gegen die Stadt Frankfurt wurde vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Nachdem es zu einem Eklat im Gerichtssaal kam, wurde das Urteil verkündet.
„Es tut mir leid, jetzt haben Sie zwei Jahre gewartet…“, entschuldigte sich Richter Bittner bei den anwesenden Klägern, die 45 Minuten auf einen Schöffen warten mussten. Mit ihnen taten dies zahlreiche Interessierte, da jener Schöffe in der Sache des Bürgerbegehrens „Rettet das Schauspielhaus“ mitzuentscheiden hatte.
Beklagte war die Stadt Frankfurt, die das Bürgerbegehren zur Rekonstruktion des Schauspiels für unzulässig befand, obwohl die erforderliche Anzahl an Unterschriften erbracht worden war. Neben dem Anwalt Wolfgang Patzelt waren unter anderen Matthias Hölzinger und Andrea Jürges von der Stabstelle Städtische Bühnen vor Gericht erschienen. Die Klägerseite wurde vertreten durch Anwalt Thomas Eichhorn und die Vertrauenspersonen Ursula Plahusch, Nidal Chetly und Thomas Mann. Ebenfalls anwesend war Tobias Rüger, dem Rederecht eingeräumt wurde.
Verhandlung vor dem Frankfurter Amtsgericht: Wie bestimmt ist die Fragestellung im Bürgerentscheid?
Das Gericht hatte nun zu klären, inwiefern der Klage stattgegeben wird, das Bürgerbegehren durch die Kläger nachträglich durchführen zu können, also die Menschen in Frankfurt darüber abstimmen zu lassen, ob das Schauspiel in Gestalt von 1902 rekonstruiert werden soll oder nicht. Geprüft wurde also nicht die Sinnhaftigkeit einer Rekonstruktion, sondern das Bürgerbegehren als solches.
Konkret: Ist die Fragestellung insofern konkret, dass die Leute auch wissen, was genau sie abzustimmen haben? Oder ist die Fragestellung „nicht hinreichend bestimmt“, wie Patzelt für die Stadt festgelegt hatte? Spoiler vorneweg: Freunde werden die zwei Parteien wohl nicht mehr. Während Eichhorn die unterschiedlichen Formulierungen, Anträge und Kostenschätzungen zu erklären versuchte, nahm Patzelt selbige auseinander im Hinblick auf sich ergebende Widersprüche.
So war etwa an einer Stelle nur von der Rekonstruktion der äußeren Fassade die Rede, obwohl an anderer Stelle Vorstellungen eines Neubaus auftauchten, der alte Bauelemente miteinbezieht. Entsprechend fragte Patzelt ob der verschiedenen Versionen: „Was meint das Bürgerbegehren mit dem ‚Schauspielhaus‘“? Das wisse, unterstellte er, die Gegenseite selbst nicht so genau, war dem Subtext zu entnehmen. Und weiter, werde mit der Überschrift „Rettet das Schauspielhaus“ nicht der „Bürgerwille“ verfälscht, da nur gerettet werden kann, was noch existiert?
Kläger „Rettet das Schauspielhaus“: „Wir sind keine Spontis. Wir kleben uns nicht auf irgendwelche Straßen“
Eichhorn reagierte verschnupft und verwies auf eine mangelhafte Kommunikation vonseiten der Stadt. Gesprächsangebote seien nicht angenommen worden, Kostendetails hätten nicht zur Verfügung gestanden, im Übrigen solle man „die Kostenfrage nicht überspannen“. Auch die klagende Vertrauensperson Thomas Mann meldete sich zu Wort und betonte die „wahre Tradition der Bürgerschaft“, die missachtet worden sei, weil der Dialog verweigert wurde: „Wir sind keine Spontis. Wir kleben uns nicht auf irgendwelche Straßen.“
Tumultartig wurde es, als Patzelt den Klägern abermals Widersprüche in ihrem Anliegen vortrug, Eichhorn seine Ausführungen als „Quatsch“ bezeichnete und der Dialekt sprechende Patzelt sich dies verbat. „Rüpel“, „Bazi“ und „Weißwurstfresser“, der keine Ahnung habe, hieß es vonseiten eines Zuschauers, der die gesamte Verhandlung über mit Zwischenrufen aufgefallen war und offensichtlich zu den Klägern gehörte. Regelmäßig steckte er den Vertrauenspersonen Zettelchen zu.
Eskalation vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt: Anwalt der Stadt wurde beleidigt
Wieso Richter Bittner hier nicht einschritt, ist nicht bekannt. Das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts hingegen schon: Die für Kommunalrecht 7. Kammer lehnte die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rettet das Schauspielhaus“ auf Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab. In der Pressemitteilung zum Urteil heißt es, „die Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens seien nicht hinreichend bestimmt und teilweise irreführend, was Einfluss auf das Unterschriftsverhalten potentieller Unterstützer haben könnte“. Zudem sei der Kostendeckungsvorschlag uneindeutig, gerade, da mit einem Nettobetrag hantiert worden sei.
Während der Verhandlung noch hatte Patzelt formuliert: „Sie haben es in der Hand, wie Sie Ihr Bürgerbegehren gestalten. Sie haben sich entschieden: ‚Alles oder nichts‘.“
Gegen das Urteil können Rechtsmittel am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Prozess um Städtische Bühnen: „Rettet das Schauspiel“
Update, 28. Februar: Zahlreiche Menschen sind zum Prozess über den Bürgerentscheid zur Zukunft der Städtischen Bühnen im Verwaltungsgericht Saal 1 erschienen. Die Verhandlung hat an diesem Mittwoch mit einer Verspätung von 45 Minuten begonnen.
Vorsitzender Richter ist Stephan Bitter, die Stadt Frankfurt wird von der Kanzlei Rittershaus vertreten. Die Gegenseite erhält Rechtsbeistand von Thomas Eichhorn und Anwälten von GSK Stockmann. Hintergrund der Verhandlung ist, ob die Abstimmenden wissen, über was genau sie im Bürgerentscheid abstimmen. Zu klärende Fragen sind dabei, inwiefern die Fragestellung des Bürgerbegehrens irreführend ist und ob die Kostenrechnung falsch oder unvollständig ist.
Klage gegen Frankfurt wegen Zukunft der Städtischen Bühnen
Erstmeldung: 1963 war es, als das Schauspiel in Frankfurt gemeinsam mit der Oper in der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz eine Spielstätte erhielt. 2022 nun beschlossen die Stadtverordneten im Frankfurter Römer, die mittlerweile marode Theaterdoppelanlage abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen. Bislang steht noch nicht fest, wo das Schauspiel künftig entstehen wird; lediglich die Oper soll am alten Standort abgerissen und neu gebaut werden.
Favorit der Stadtverordneten ist die sogenannte Kulturmeile, in der das Schauspiel auf einem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße geplant ist, das die Stadt für 199 Jahre und für einen einmaligen Betrag in Höhe von 35 Millionen Euro sowie einer jährlichen Zahlung von 1,99 Millionen Euro pachten will. Unumstritten ist dieses Vorhaben nicht, rechnen doch Experten vor, dass diese Variante 150 Millionen Euro mehr kosten würde als die der Doppelanlage mit der Option eines Teilerhalts. Stadtplanerin und Architektin Maren Harnack etwa hatte betont, dass selbst ein Komplett-Neubau der Doppelanlage insgesamt weniger kosten würde als die Kulturmeile.
„Rettet das Schauspiel“ verklagt die Stadt Frankfurt
Für den Neubau des Schauspiels in der Neuen Mainzer Straße muss noch die Stadtverordnetenversammlung ihr finales Go geben. Ungemach droht jedoch an anderer Stelle: Das Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“ hat die Stadt Frankfurt verklagt, und dies bereits 2022. Hintergrund ist, dass eine Petition die notwendige Anzahl an Stimmen erreicht hatte, die Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren aber unter anderem mit der Begründung ablehnte, es sei nicht hinreichend finanziell kalkuliert. Der Magistrat hatte ähnlich beschieden.
Tobias Rüger von der Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus hatte hingegen im JOURNAL erklärt, dass das ein „unglaubwürdiges Vorgehen“ sei, „in Anbetracht der Tatsache, dass sie selbst ihre Kostenschätzung von ursprünglich 800 Millionen auf 1,3 Milliarden nachkorrigieren musste“. Offensichtlich wolle man „eine demokratische Beteiligung der Menschen ausbremsen. Dass die Stadt nun eine teure Kanzlei in München engagiert hat, um der Klage der drei Vertrauensleute gegen die Ablehnung entgegenzutreten, anstatt einen Dialog mit den Vertrauensleuten zuzulassen, wird von deren Seite als Verweigerung politischer Teilhabe gesehen.“
Forderung: Frankfurter sollen über Rekonstruktion des Schauspiels abstimmen dürfen
Am 28. Februar nun wird die Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbescheids vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens wollen erreichen, dass die Menschen in Frankfurt doch noch darüber abstimmen können, ob das Schauspielhaus von 1902 wieder aufgebaut und rekonstruiert wird.
Beklagte war die Stadt Frankfurt, die das Bürgerbegehren zur Rekonstruktion des Schauspiels für unzulässig befand, obwohl die erforderliche Anzahl an Unterschriften erbracht worden war. Neben dem Anwalt Wolfgang Patzelt waren unter anderen Matthias Hölzinger und Andrea Jürges von der Stabstelle Städtische Bühnen vor Gericht erschienen. Die Klägerseite wurde vertreten durch Anwalt Thomas Eichhorn und die Vertrauenspersonen Ursula Plahusch, Nidal Chetly und Thomas Mann. Ebenfalls anwesend war Tobias Rüger, dem Rederecht eingeräumt wurde.
Das Gericht hatte nun zu klären, inwiefern der Klage stattgegeben wird, das Bürgerbegehren durch die Kläger nachträglich durchführen zu können, also die Menschen in Frankfurt darüber abstimmen zu lassen, ob das Schauspiel in Gestalt von 1902 rekonstruiert werden soll oder nicht. Geprüft wurde also nicht die Sinnhaftigkeit einer Rekonstruktion, sondern das Bürgerbegehren als solches.
Konkret: Ist die Fragestellung insofern konkret, dass die Leute auch wissen, was genau sie abzustimmen haben? Oder ist die Fragestellung „nicht hinreichend bestimmt“, wie Patzelt für die Stadt festgelegt hatte? Spoiler vorneweg: Freunde werden die zwei Parteien wohl nicht mehr. Während Eichhorn die unterschiedlichen Formulierungen, Anträge und Kostenschätzungen zu erklären versuchte, nahm Patzelt selbige auseinander im Hinblick auf sich ergebende Widersprüche.
So war etwa an einer Stelle nur von der Rekonstruktion der äußeren Fassade die Rede, obwohl an anderer Stelle Vorstellungen eines Neubaus auftauchten, der alte Bauelemente miteinbezieht. Entsprechend fragte Patzelt ob der verschiedenen Versionen: „Was meint das Bürgerbegehren mit dem ‚Schauspielhaus‘“? Das wisse, unterstellte er, die Gegenseite selbst nicht so genau, war dem Subtext zu entnehmen. Und weiter, werde mit der Überschrift „Rettet das Schauspielhaus“ nicht der „Bürgerwille“ verfälscht, da nur gerettet werden kann, was noch existiert?
Eichhorn reagierte verschnupft und verwies auf eine mangelhafte Kommunikation vonseiten der Stadt. Gesprächsangebote seien nicht angenommen worden, Kostendetails hätten nicht zur Verfügung gestanden, im Übrigen solle man „die Kostenfrage nicht überspannen“. Auch die klagende Vertrauensperson Thomas Mann meldete sich zu Wort und betonte die „wahre Tradition der Bürgerschaft“, die missachtet worden sei, weil der Dialog verweigert wurde: „Wir sind keine Spontis. Wir kleben uns nicht auf irgendwelche Straßen.“
Tumultartig wurde es, als Patzelt den Klägern abermals Widersprüche in ihrem Anliegen vortrug, Eichhorn seine Ausführungen als „Quatsch“ bezeichnete und der Dialekt sprechende Patzelt sich dies verbat. „Rüpel“, „Bazi“ und „Weißwurstfresser“, der keine Ahnung habe, hieß es vonseiten eines Zuschauers, der die gesamte Verhandlung über mit Zwischenrufen aufgefallen war und offensichtlich zu den Klägern gehörte. Regelmäßig steckte er den Vertrauenspersonen Zettelchen zu.
Wieso Richter Bittner hier nicht einschritt, ist nicht bekannt. Das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts hingegen schon: Die für Kommunalrecht 7. Kammer lehnte die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rettet das Schauspielhaus“ auf Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab. In der Pressemitteilung zum Urteil heißt es, „die Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens seien nicht hinreichend bestimmt und teilweise irreführend, was Einfluss auf das Unterschriftsverhalten potentieller Unterstützer haben könnte“. Zudem sei der Kostendeckungsvorschlag uneindeutig, gerade, da mit einem Nettobetrag hantiert worden sei.
Während der Verhandlung noch hatte Patzelt formuliert: „Sie haben es in der Hand, wie Sie Ihr Bürgerbegehren gestalten. Sie haben sich entschieden: ‚Alles oder nichts‘.“
Gegen das Urteil können Rechtsmittel am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Update, 28. Februar: Zahlreiche Menschen sind zum Prozess über den Bürgerentscheid zur Zukunft der Städtischen Bühnen im Verwaltungsgericht Saal 1 erschienen. Die Verhandlung hat an diesem Mittwoch mit einer Verspätung von 45 Minuten begonnen.
Vorsitzender Richter ist Stephan Bitter, die Stadt Frankfurt wird von der Kanzlei Rittershaus vertreten. Die Gegenseite erhält Rechtsbeistand von Thomas Eichhorn und Anwälten von GSK Stockmann. Hintergrund der Verhandlung ist, ob die Abstimmenden wissen, über was genau sie im Bürgerentscheid abstimmen. Zu klärende Fragen sind dabei, inwiefern die Fragestellung des Bürgerbegehrens irreführend ist und ob die Kostenrechnung falsch oder unvollständig ist.
Erstmeldung: 1963 war es, als das Schauspiel in Frankfurt gemeinsam mit der Oper in der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz eine Spielstätte erhielt. 2022 nun beschlossen die Stadtverordneten im Frankfurter Römer, die mittlerweile marode Theaterdoppelanlage abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen. Bislang steht noch nicht fest, wo das Schauspiel künftig entstehen wird; lediglich die Oper soll am alten Standort abgerissen und neu gebaut werden.
Favorit der Stadtverordneten ist die sogenannte Kulturmeile, in der das Schauspiel auf einem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße geplant ist, das die Stadt für 199 Jahre und für einen einmaligen Betrag in Höhe von 35 Millionen Euro sowie einer jährlichen Zahlung von 1,99 Millionen Euro pachten will. Unumstritten ist dieses Vorhaben nicht, rechnen doch Experten vor, dass diese Variante 150 Millionen Euro mehr kosten würde als die der Doppelanlage mit der Option eines Teilerhalts. Stadtplanerin und Architektin Maren Harnack etwa hatte betont, dass selbst ein Komplett-Neubau der Doppelanlage insgesamt weniger kosten würde als die Kulturmeile.
Für den Neubau des Schauspiels in der Neuen Mainzer Straße muss noch die Stadtverordnetenversammlung ihr finales Go geben. Ungemach droht jedoch an anderer Stelle: Das Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“ hat die Stadt Frankfurt verklagt, und dies bereits 2022. Hintergrund ist, dass eine Petition die notwendige Anzahl an Stimmen erreicht hatte, die Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren aber unter anderem mit der Begründung ablehnte, es sei nicht hinreichend finanziell kalkuliert. Der Magistrat hatte ähnlich beschieden.
Tobias Rüger von der Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus hatte hingegen im JOURNAL erklärt, dass das ein „unglaubwürdiges Vorgehen“ sei, „in Anbetracht der Tatsache, dass sie selbst ihre Kostenschätzung von ursprünglich 800 Millionen auf 1,3 Milliarden nachkorrigieren musste“. Offensichtlich wolle man „eine demokratische Beteiligung der Menschen ausbremsen. Dass die Stadt nun eine teure Kanzlei in München engagiert hat, um der Klage der drei Vertrauensleute gegen die Ablehnung entgegenzutreten, anstatt einen Dialog mit den Vertrauensleuten zuzulassen, wird von deren Seite als Verweigerung politischer Teilhabe gesehen.“
Am 28. Februar nun wird die Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbescheids vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens wollen erreichen, dass die Menschen in Frankfurt doch noch darüber abstimmen können, ob das Schauspielhaus von 1902 wieder aufgebaut und rekonstruiert wird.
29. Februar 2024, 15.03 Uhr
Katja Thorwarth
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Katja
Thorwarth >>
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