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Kulturcampus Bockenheim
Linke beklagt mangelnde Offenheit
Die ABG Frankfurt Holding weigert sich ihre Kaufverträge für den Kulturcampus Bockenheim dem Stadtparlament offen zu legen. Die Linke ist empört, ABG-Chef Junker äußert sich zu den Vorwürfen.
Die Kaufverträge für den Kulturcampus Bockenheim unterzeichneten das Land Hessen und die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Ende August 2011. Jetzt verlangt die Linke Fraktion des Stadtparlamentes die Offenlegung aller Inhalte. Peter Gärtner, Mitglied im Akteneinsichtsausschuss und planungspolitischer Sprecher der Fraktion, äußerte sich: „Dies ist ein Skandal. Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft muss gerade bei einem so wichtigen Bau- und Planungsprojekt wie dem Campus Bockenheim Transparenz und Offenheit zeigen.“ Die Stadtverordneten seien dazu da, um die Interessen des Bürgers zu vertreten und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Stadt und Planungswerkstätten zu gewährleisten. Diese sei schwierig zu garantieren, wenn der Inhalt der Verträge nicht bekannt sei. Die ABG hätte so die Möglichkeit, Vorschläge mit der Begründung abzulehnen, der Vertrag lasse so etwas nicht zu, so Gärtner.
ABG-Chef Frank Junker hielt dagegen, die ABG sei eine privatrechtliche Gesellschaft und habe zudem einen Vertrag mit dem Land Hessen abgeschlossen. Sie sei somit gegenüber den Stadtverordneten nicht zur Offenlegung verpflichtet. Auf dem Kulturcampus sollen laut Junker auch Gewerbeflächen entstehen und baulich aufgewertet werden, die später wieder verkauft werden sollen. Würden Teile des Vertrages an die Öffentlichkeit gelangen, in denen das ursprünglich in den Campus investierte Geld festgelegt wurde, sei der faire Wettbewerb nicht mehr gewährleistet, so Junker.
ABG-Chef Frank Junker hielt dagegen, die ABG sei eine privatrechtliche Gesellschaft und habe zudem einen Vertrag mit dem Land Hessen abgeschlossen. Sie sei somit gegenüber den Stadtverordneten nicht zur Offenlegung verpflichtet. Auf dem Kulturcampus sollen laut Junker auch Gewerbeflächen entstehen und baulich aufgewertet werden, die später wieder verkauft werden sollen. Würden Teile des Vertrages an die Öffentlichkeit gelangen, in denen das ursprünglich in den Campus investierte Geld festgelegt wurde, sei der faire Wettbewerb nicht mehr gewährleistet, so Junker.
25. Januar 2012, 12.09 Uhr
as
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