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Ausgebremst

Nichts, so haben wir es in diesem Winter gelernt, empört den Deutschen mehr, als wenn er sich in seiner Mobilität eingeschränkt fühlt. Das Vorankommen nämlich halten die meisten offenbar für ein Grundrecht, wie das Atmen oder das Demonstrieren. Insofern hat Herr F. sich Ungeheuerliches geleistet: Für eine knappe halbe Stunde soll er mit seinem PKW die Straßenbahnschienen blockiert und damit den Verkehr aufgehalten haben. Im strafrechtlichen Vokabular nennt man das Nötigung. Herr F. ist 50 Jahre alt, ein großer, breiter Mann, der schnell klarstellt, dass er sich nicht gern ins Unrecht setzen lässt. An jenem Tag suchte er in der Nähe des Hauptbahnhofes einen Parkplatz. Die Straße war aufgrund einer Baustelle in eine Stichstraße verwandelt; als er an deren Ende habe drehen wollen, so Herr F., sei der Straßenbahnfahrer in aggressiver Weise auf ihn losgefahren und habe ihn eingeengt. Ein Baufahrzeug habe den Weg zusätzlich versperrt; Menschen hätten ihm auf die Motorhaube getrommelt; der Straßenbahnfahrer habe ihn mit Gesten beleidigt. „Ich bin genötigt worden“, stellt Herr F. klar. Das sieht Herr H., der Straßenbahnfahrer, naturgemäß anders: Eine Notbremsung habe er einleiten müssen, weil Herr F. sich vor ihn gedrängelt hätte, dann sei dieser einfach quer auf den Gleisen stehen geblieben – „da war genug Platz zum Wenden“. Und noch etwas bemerkt Herr H.: „Der Mann am Steuer erschien mir hochgradig cholerisch.“ Schließlich rief Herr H. die Polizei. Als die dann eintraf, hatte sich die Situation allerdings soeben aufgelöst. Ein Bagatellchen im Grunde. Findet auch der Staatsanwalt, der den Tatvorwurf zwar objektiv bewiesen sieht, aber auch feststellt, dass Herrn F. der Vorsatz zur Nötigung nicht nachzuweisen ist. Subjektiv, so der Staatsanwalt weiter, könnte Herr F. sich durchaus manö­vrierunfähig und bedroht gefühlt haben. Er beantragt Freispruch. Dem schließt sich der Verteidiger dankend an. Herr F. bleibt unbestraft. Da kann der Straßenbahnfahrer nur noch den Kopf ­
schütteln.Christoph Schröder
 
21. Januar 2011, 13.06 Uhr
Christoph Schröder
 
 
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