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Allzeit hilfsbereit

Herr K. ist sichtlich nervös und hat auch allen Grund dazu: Schließlich steht er noch bis zum Jahr 2013 unter Bewährung. Soll heißen: Wenn es ganz dumm läuft, kann er heute in den Bau einwandern. Seinen Bewährungshelfer hat er mitgebracht. Aber so schlimm soll es dann doch nicht kommen. Herr K. ist 54 Jahre alt und macht einen vernünftigen Eindruck. Er ist gelernter Elektriker, zurzeit ohne Beschäftigung und geschieden. Seine 19-jährige Tochter lebt bei ihm und bereitet sich auf das Abitur vor. Die Anklage wirft Herrn K. gleich zwei Gesetzesverstöße vor: Zum einen soll er sich ganz bewusst ein gefälschtes TÜV-Gutachten besorgt und dieses bei der Anmeldung seines Autos vorgelegt haben. Zum anderen soll er in einem Baumarkt Werkzeug im Wert von etwa 30 Euro gestohlen haben. Das bestreitet Herr K. Er sei, so erzählt er, an jenem Tag krank gewesen und habe unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden. Dennoch habe er sich von einem guten Freund, der ein thailändisches Restaurant führe, breitschlagen lasse, dort einige dringend notwendige Reparaturen auszuführen: „Das ist bei den Thailändern so angeboren, da muss man einfach helfen.“ Also sei er in den Baumarkt gefahren, wo er es in seinem angeschlagenen Zustand versäumt habe, einen Einkaufswagen zu nehmen. Schnell habe er da die Hände voll gehabt, so dass er sich drei Schraubenzieher und einen Spachtel in die Innentasche seiner Jacke habe stecken müssen. Als der Detektiv ihn an der Kasse gestellt habe, hätte er umgehend bezahlt; für ihn sei die Sache damit erledigt gewesen. Der Staatsanwalt, ein schneidiger, aber sympathischer Tommy-Lee-Jones-Typ, glaubt ihm das nicht. Er fragt beharrlich und scharf, aber Herr K. bleibt bei seiner Aussage. Das Videoband aus dem Baumarkt gibt auch keinen rechten Aufschluss, ebenso wenig wie die Aussage des Detektivs. Der Staatsanwalt und der Verteidiger beraten sich kurz mit der Richterin auf dem Gang, dann geht alles schnell: Das Verfahren wegen Diebstahls wird eingestellt; im Gegenzug gibt Herr K. ruck, zuck die Urkundenfälschung zu. In den vergangenen drei Jahren muss irgend etwas schiefgelaufen sein in seinem Leben – zehn Vorstrafen hat er in dieser Zeit gesammelt. Der Staatsanwalt bleibt trotzdem Mensch und plädiert auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 8 Euro. So geschieht es. Herr K. geht als freier Mensch aus dem Saal. Christoph Schröder
 
10. Juni 2011, 12.44 Uhr
Christoph Schröder
 
 
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