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Foto: Symbolbild / picture alliance, Daniel Kubirski
Foto: Symbolbild / picture alliance, Daniel Kubirski

Ermittlungskomplex „Chatgruppen“

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizeibeamte

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen vier Polizeibeamte des Landes Hessen Anklage erhoben. Die Vorwürfe reichen von dem Verdacht der Volksverhetzung über Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bis hin zu dem Besitz kinderpornographischer Videos.
Die Chatgruppen, in denen Polizeibeamte und -beamtinnen des Landes Hessen rassistische und antisemitische Nachrichten ausgetauscht haben, beschäftigen inzwischen seit bald zwei Jahren die Justizbehörden. Die Bevölkerung erfuhr erstmals von den Fällen im Kontext der mit NSU 2.0 unterzeichneten Drohschreiben, die ab dem Sommer 2018 zunächst an die Anwältin Seda Başay-Yıldız und später an weitere Personen des öffentlichen Lebens gingen.

Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass fünf Polizisten und eine Polizistin des 1. Reviers in Frankfurt eindeutig rechtsradikale Bilder und Nachrichten in einem gemeinsamen Chat teilten. Im sogenannten „Chatgruppenverfahren“ hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt nun Anklage gegen zwei Beamte des Polizeipräsidiums Westhessen, einen Beamten des Polizeipräsidiums Mittelhessen und gegen einen ehemaligen Polizeikommissaranwärter der Hessischen Bereitschaftspolizei in Mühlheim am Main erhoben. Die Vorwürfe sind schwerwiegend.

Volksverhetzung, Verwendung verfassungs- und fremdenfeindlicher Kennzeichen, Verstöße gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz

Besonders umfangreich lesen sich die Vorwürfe gegen einen 46-jährigen Polizeioberkommissar, der zuletzt im Polizeipräsidium Westhessen tätig war: Ihm wird unter anderem zur Last gelegt, zwischen Oktober und Dezember 2018 „mehrfach strafrechtlich relevante Inhalte an diese Gruppen verschickt und dabei in Kauf genommen zu haben, dass die verbotenen Bilder von den insgesamt 30 Empfängern, zu denen auch weitere hessische Polizeivollzugsbeamte gehörten, erneut in andere Chat-Gruppen und damit an eine unbestimmte Vielzahl anderer Personen weitergeleitet werden.“ Die Bilder sollen beispielsweise Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuzarmbinde und „Hitlergruß“ zeigen und eine „feindselige Haltung gegenüber dunkelhäutigen Menschen und Muslimen zum Ausdruck bringen“, heißt es in der Anklageerhebung.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, unerlaubt ein Luftgewehr, drei Revolver und Munition besessen sowie eine Pistole geführt zu haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Dezember 2018 sollen die Ermittler neben den genannten Waffen auch NS-Devotionalien gefunden haben. Bei einer weiteren Durchsuchung im Januar 2019 wurden laut Staatsanwaltschaft „neben weiteren dem Angeschuldigten gehörenden Hieb- und Stoßwaffen (drei Fallmesser, eine Stahlrute) auch Sprengmittel und Munition für Kriegswaffen aufgefunden, für die der Angeschuldigte ebenfalls keine behördliche Erlaubnis besessen haben soll.“ Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde durch das zuständige Amtsgericht Alsfeld noch nicht bekannt gegeben.

Verwendung verbotener Kennzeichen, Verrat von Dienstgeheimnissen, Verstöße gegen das Waffengesetz

Ab dem 27. April muss sich auch der Bruder des oben genannten Polizeioberkommissars vor dem Amtsgericht Alsfeld verantworten. Der 37-jährige Beschuldigte war laut Anklageerhebung „bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden ebenfalls im Dienstrang eines Polizeioberkommissars im Polizeipräsidium Westhessen tätig“. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2018 ein Bild Adolf Hitlers in einer WhatsApp-Chatgruppe geteilt zu haben. Außerdem soll er im März 2018 über das Auskunftssystem der Polizei „zwei Abfragen ohne dienstlichen Anlass vorgenommen und die so erlangten Informationen an Zivilpersonen weitergegeben haben“. Auch in seiner Wohnung sollen bei einer Durchsuchung im Dezember 2018 mehrere unerlaubte Schusswaffen und Munition gefunden worden sein.

Geheimnisverrat

Ein Polizeioberkommissar des Polizeipräsidiums Mittelhessen wurde wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats angeklagt. Die Staatsanwaltschaft legt dem 39-Jährigen zur Last, zwischen März 2017 und Juli 2018 „als Polizeivollzugsbeamter ohne dienstlichen Anlass drei Abfragen im polizeilichen Auskunftssystem vorgenommen und die dabei erlangten Daten an Zivilpersonen weitergegeben zu haben“. Der Beschuldigte ist aktuell vom Dienst freigestellt, er wird sich vor dem Amtsgericht Kirchheim verantworten müssen.

Kinder- und Jugendpornographie

Ab dem 3. März muss sich ein ehemaliger Polizeikommissaranwärter vor dem Amtsgericht Offenbach verantworten. Anfang September 2018 sollen auf dem Mobiltelefon des heute 27-Jährigen zwei kinder- bzw. jugendpornographische Videos festgestellt worden sein. Der Beschuldigte befand sich zu dem Zeitpunkt bei der Hessischen Bereitschaftspolizei in Mühlheim am Main in Ausbildung. Laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt erging gegen den Mann bereits ein Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro: „Gegen diesen hat der Angeschuldigte Einspruch eingelegt“.


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Am 25.2.2021 erscheint die März-Ausgabe des JOURNAL FRANKFURT. Titelthema: „Der aufrechte Beamte. NSU 2.0, Racial Profiling, Polizeigewalt: Wie Gerhard Bereswill versucht, die Frankfurter Polizei zusammenzuhalten“.
 
25. Februar 2021, 10.38 Uhr
Ronja Merkel
 
Ronja Merkel
Jahrgang 1989, Kunsthistorikerin, von Mai 2014 bis Oktober 2015 leitende Kunstredakteurin des JOURNAL FRANKFURT, von September 2018 bis Juni 2021 Chefredakteurin. – Mehr von Ronja Merkel >>
 
 
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