Laut Staatsanwaltschaft haben wir es mit Kunstfälschung im großen Stil zu tun: Drei Männer sind in Wiesbaden angeklagt, mit 19 Gemälden Millionen verdient zu haben. Mit einer Woche Verspätung wurde nun die Anklage verlesen.
Seit vergangener Woche läuft nun der Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden gegen drei Beteiligte. Doch schon die Anklageverlesung durch die Staatsanwaltschaft verzögerte sich. "Normalerweise haben Angeklagte das Recht, sich vor einem Prozess über die Inhalte der Akte mit ihren Anwälten zu beraten", sagt Andreas Groß, Verteidiger eines der beiden Hauptangeklagten. Dies sei in diesem Fall aber nicht möglich gewesen. Wesentliche Bestandteile lägen nicht vor oder seien nicht übersetzt - aus dem Hebräischen oder dem Spanischen. Für das Landgericht waren die Argumente der Verteidigung nicht stichhaltig, sie setzte das Verfahren fort, die Staatsanwaltschaft konnte ihre Anklage verlesen.
Sie wirft den drei Angeklagten bandenmäßigen Betrug und Urkundenfälschung vor. Elf Millionen Euro sollen sie durch den Verkauf von 19 gefälschten Bildern verdient haben. Über 1000 Werke waren einst von den Beamten sichergestellt worden, vorgeblich Kunst von Wassily Kandinsky, Natalia Goncharova, Kazimir Malevich, Alexej Jawlensky und Mikhail Larionov. Die Staatsanwaltschaft will ermittelt haben, dass die Werke dem Stil der großen Künstler nachempfunden waren, mit Echtheitszertifikaten ausgestattet wurden und so als bislang unbekannte Gemälde der russischen Avantgarde Eingang in diverse Sammlungen auf der Welt fanden. Nach der Festnahme der beiden Galeristen Itzhak Z., 1946 in Israel geboren, und dem 42-jährigen Moez H., verkündete BKA-Präsident Jörg Ziercke stolz: "Uns ist mit diesen Ermittlungen ein wichtiger Schlag gegen die international agierende Fälscherszene gelungen."
Itzhak Z. und Moez H. sitzen seither in Untersuchungshaft, 20 Monate schon. Andreas Groß hat sich vergeblich um eine Freilassung seines Mandanten eingesetzt. "Er hat eine Frau und vier Kinder, wir hätten uns auch auf eine Abgabe seiner Papiere oder eine Fußfessel eingelassen, um ihm den Besuch seiner Familie zu ermöglichen", sagt der Verteidiger. Dies sei abgelehnt worden. Nachdem nun das Landgericht den Prozess ungeachtet der unvollständig vorliegenden Akte vorantreibe, habe man einen Befangenheitsantrag gestellt. Dieser muss nun von einer anderen Kammer des Gerichts geprüft werden. Anders gesagt: Ein Ende des aufsehenerregendes Verfahrens ist noch nicht abzusehen.