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Verfahren eingestellt

Tödliche Polizeischüsse bleiben unbestraft

Weil sie einen geistig verwirrten 28-Jährigen erschossen, ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen zwei Polizisten. Ergebnis: Den Beamten sei nichts vorzuwerfen. Es war Notwehr.
Der psychisch kranke Mann hatte sechs Fläschchen mit ätherischen Ölen getrunken und musste ins Krankenhaus. Beim Bürgerhospital hieß es, man könne dem Mann nicht helfen, und verwehrte ihm den Einlass zum Innenhof des Spitals. Empört darüber packte der Mann seine 36 Jahre alte Begleiterin und legte ihr ein Messer an den Hals. Die Frau schrie. Die Krankenhausmitarbeiter hörten sie durch die Sprechanlage, öffneten nun doch die Tür und verständigten die Polizei.

Als eine Polizeistreife im Hof ankam, rannte der Mann mit erhobenem Messer auf einen Beamten zu, der daraufhin seine Dienstwaffe zog und den Mann zum Stehenbleiben aufforderte. Der Angreifer stürmte unbeirrt weite voran. Als ihn nur noch zwei, drei Meter von dem Beamten trennten, schoss der Polizist. Dass er getroffen hatte, war dem Schützen klar. Wo er seinen Angreifer traf, konnte er nicht sagen. Der 28-Jährige ging zu Boden, japste und berappelte sich wieder. Der zweite Beamte forderte ihn auf, er solle sich sofort wieder hinlegen. Stattdessen ging der Mann nun auf ihn los. Der Polizist gab drei Schüsse auf die Beine des Mannes ab und brachte ihn wieder zu Fall. Da die Beamten das Messer des Mannes nicht sahen und der sich wieder erheben wollte, hielten sie ihn mit Tritten und ihren Schlagstöcken am Boden.

Im Bürgerhospital starb der Mann an einer Burstkorbverletzung, die er durch den ersten Schuss erlitten hatte. Zwei weitere Kugeln trafen den Mann in beide Unterschenkel. Nachdem die Staatsanwaltschaft Zeugenaussagen und die Berichte der Polizisten gehört hatte, entschied sie, dass die Beamten in Notwehr gehandelt haben. Der Tod des 28-Jährigen sei bedauerlich, jedoch keine Folge eines „strafrechtlich relevanten Verfahrens“.
 
20. Dezember 2011, 13.33 Uhr
ges
 
 
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