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Studiengebühren: Der Kampf geht weiter
Der Hessische Staatsgerichtshof hatte in einer ebenso knappen wie juristisch umstrittenen Entscheidung die hessischen Studiengebühren für verfassungskonform erklärt - nun will ein Student gegen die Gebühren bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Student will sich dabei die Minderheitenmeinung des Gerichtshofs zunutze machen. Könnte sein, das die Gebühren bis zur Entscheidung in Karlsruhe sowieso nicht mehr existieren: am Dienstag will der Landtag in einer Sondersitzung erneut über die Abschaffung entscheiden, nachdem Ministerpräsident Roland Koch wegen eines Formfehlers im rot-grünen Gesetzesantrag seine Unterschrift verweigert hatte. Die Verfassungsgerichtsentscheidung könnte sich für die Studierenden dennoch aus zwei Gründen als wichtig erweisen: im Falle der Verfassungswidrigkeit bekämen sie ihr schon gezahltes Geld zurück. Und künftige Landesregierungen hätten es weitaus schwerer, die Gebühren wieder einzuführen. Dafür ist dann nämlich eine Verfassungsänderung nötig.
14. Juni 2008, 10.28 Uhr
red
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