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SPD und FDP kratzen an Nichtraucherschutzgesetz

Die Frankfurter SPD hat gestern Abend im Unterbezirksbeirat einen Antrag der SPD Sachsenhausen, den Nichtraucherschutzgesetz für Ein-Raum-Kneipen wie in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu gestalten, angenommen. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag wird damit aufgefordert, das Hessische Nichtraucherschutzgesetz bezüglich inhabergeführter Kneipen, das heißt ohne angestellte Mitarbeiter, entsprechend dem Nichtraucherschutzgesetz des Saarlandes zu novellieren. Auch die FDP will heute einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentieren.


„Der Antrag soll nicht als Absage an den Nichtraucherschutz verstanden werden“, so Petra Tursky-Hartmann, Vorsitzende der SPD-Sachsenhausen. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass die Umsetzung des Rauchverbotes in den meisten Restaurants problemlos funktioniert. „Allerdings gibt es erhebliche Probleme in Einraumbetrieben wie Kneipen oder Bars, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher sind. Hier fürchten viele Gastronomen zu Recht um ihre Existenz.“


Die FDP bemüht sich schon seit dem Landtagswahlkampf um die Belange von Wirten in Einraumgaststätten und deren rauchender Kundschaft. Die Frankfurter Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Nicola Beer informiert heute Abend um 19.00 Uhr im Restaurant Grüneburg über die Inhalte eines Gesetzentwurfs der hessischen Liberalen. Ziel ist es, „bei Wahrung des Schutzes von Nichtrauchern bestimmte
Gaststätten von dem Verbot auszunehmen, die Möglichkeiten zur Schaffung von abgetrennten Raucherräumen zu erleichtern sowie neue technische Möglichkeiten wirksamer zum
Einsatz bringen zu können“. Ferner sollen geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot
ausgenommen sein.


Seit November 2007 ist das Hessische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, das bestimmt, dass das Rauchen in Gaststätten nur in vollständig abgetrennten Nebenräumen gestattet ist. Diese Räume sind ausdrücklich als Raucherräume zu kennzeichnen und müssen so beschaffen sein, dass andere Personen durch den Rauch nicht beeinträchtigt werden.


Im Saarland dagegen ist das Rauchen in Gaststätten erlaubt, wenn die Gaststätte vom Inhaber geführt ist. Dies setzt voraus, dass neben dem Betreiber der Gaststätte keine weiteren Personen als Beschäftigte im Sinne des § 21 des Gaststättengesetzes oder als Selbständige im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sind, sofern es sich hierbei nicht lediglich um eine gelegentliche Mithilfe von volljährigen Familienmitgliedern des Betreibers handelt.


Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat Mitte Februar entschieden, dass in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten, die keine weiteren Mitarbeiter beschäftigen, das Rauchverbot des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes vorläufig ausgesetzt wird. Vorgabe ist, dass die Gaststätten im Eingangsbereich deutlich auf die Raucherlaubnis hinweisen müssen. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einer laufenden Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ist in rheinland-pfälzischen Eckkneipen und kleinen Ein-Raum-Betrieben das Rauchen gestattet.


Foto: Gerd Altmann(geralt)/pixelio

 
20. Mai 2008, 12.37 Uhr
red
 
 
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