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„Robin Wood“-Aktivistin verurteilt

Das Urteil ist gefallen – die „Robin Wood“-Aktivistin Cécile Lecomte eine Geldstrafe in Hlhe von 120 Euro bezahlen. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt nach drei Verhandlungstagen und über zwanzig Verhandlungsstunden.
Die Umweltschützerin und Flughafenausbaugegnerin wurde wegen Hausfriedensbruchs in drei Fällen und der Nötigung für schuldig befunden. Sie muss nun auf 15 Tagessätze verteilt 8 Euro zahlen. Die Strafe fällt damit so gering aus, dass es für Lecomte kaum möglich sein wird, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. „Das ist ein politisches Urteil, denn es kriminalisiert den Widerstand gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens“, so die Verurteilte nach der Entscheidung der Richter.

Grund für drei der vier Anklagepunkte waren zwei Kletteraktionen Anfang 2009 im Kelsterbacher Stadtwald, der gerodet werden sollte: Die Fraport AG klagte wegen Hausfriedensbruch. Im Rahmen einer dieser Aktionen soll Lecomte zudem einen rumänischen Waldarbeiter, von dem allerdings keine bestätigende Zeugenaussage vorliegt, genötigt haben. Den vierten Anklagepunkt markierte eine weitere Kletteraktion - im Dachgewölbe des Frankfurter Hauptbahnhofs.

Anfang letzter Woche haben sich Lärmschutz-, Umwelt- und Verkehrsverbände sowie Bürgerinitiativen in einem offenen Brief an die Fraport AG solidarisch mit den Demonstranten gezeigt und eine Beendigung der Strafverfolgung gefordert.
Hintergrund: Um den Kelsterbacher Stadtwald vor der Rodung zu schützen, hatten Ausbaugegner dort knapp ein Jahr lang in einer Waldsiedlung gelebt.
 
20. April 2010, 17.30 Uhr
red
 
 
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