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Querdenker
Ordnungsamt verbietet mehrere Corona-Proteste
Insgesamt vier Corona-Proteste wurden diese Woche angemeldet und nun allesamt vom Ordnungsamt verboten. Die Stadt begründet das Verbot mit Verstößen gegen die Masken- und Abstandspflicht bei vergangenen Protesten.
Die Versammlungsbehörde des Ordnungsamts hat am Dienstag vier Corona-Proteste verboten, die für die kommenden Tage, bis einschließlich Freitag, angemeldet wurden. Dabei sollten täglich etwa 500 Teilnehmende von 18 bis 21.30 Uhr unter dem Motto „Schutz der Kinder vor der Corona-Schutzimpfung“ durch die Innenstadt ziehen. Die Proteste seien laut der Stadt von der gleichen Versammlungsinitiatorin angemeldet worden, wie an den vergangenen drei Protest-Samstagen. Weiter heißt es, sie seien thematisch gleich zu den nun verbotenen Demonstrationen gewesen.
Bei den vorhergehenden Demonstrationen und speziell bei der am vergangenen Samstag stattgefundenen, habe man umfangreiche Auflagenverstöße festgestellt. So haben sich laut Stadt etwa 50 Prozent der Teilnehmenden nicht an die Mindestabstände sowie die Maskenpflicht gehalten, die das Ordnungsamt für die Proteste auferlegt hatte. Dies habe zu einer Auflösung der Versammlung durch die Polizei geführt.
Die Stadt begründet die Verbote nun damit, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine erneute Missachtung der behördlichen Auflagen seitens der Teilnehmenden zu erwarten sei. Darüber hinaus ergebe sich durch eine Gegenüberstellung der beiden aufeinandertreffenden Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 8 des Grundgesetzes, dass das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schwerer wiege als das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.
Bei den vorhergehenden Demonstrationen und speziell bei der am vergangenen Samstag stattgefundenen, habe man umfangreiche Auflagenverstöße festgestellt. So haben sich laut Stadt etwa 50 Prozent der Teilnehmenden nicht an die Mindestabstände sowie die Maskenpflicht gehalten, die das Ordnungsamt für die Proteste auferlegt hatte. Dies habe zu einer Auflösung der Versammlung durch die Polizei geführt.
Die Stadt begründet die Verbote nun damit, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine erneute Missachtung der behördlichen Auflagen seitens der Teilnehmenden zu erwarten sei. Darüber hinaus ergebe sich durch eine Gegenüberstellung der beiden aufeinandertreffenden Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 8 des Grundgesetzes, dass das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schwerer wiege als das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.
8. Dezember 2021, 12.45 Uhr
sfk
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