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Mörder Gäfgen erhält wohl Prozesskostenhilfe
Der Mörder des elfjährigen Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil ihm bei seiner polizeilichen Vernehmung mit Folter gedroht worden war.
Das Frankfurter Landgericht und das Oberlandesgericht hatten Prozesskostenhilfe mit der Begründung abgelehnt, dass die Amtshaftungsklage keine Aussicht auf Erfolg habe. Das höchste deutsche Gericht gab nun einer Verfassungsbeschwerde Gäfgens gegen die Entscheidungen Recht. Denn diese verletzten den Mörder in seinem Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit, erklärten die Karlsruher Richter, die den Antrag Gäfgens zur neuerlichen Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die Verfassung gebiete eine Angleichung der Situation "von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes", betonte der Erste Senat. Diesem Gebot widerspräche es, wenn schwierige und bislang ungeklärte Rechtsfragen bereits im Verfahren um Prozesskostenhilfe abschließend entschieden würden.
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