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Frankfurter Krankenhäuser brauchen 400 Millionen Euro

Die Krankenhäuser im Ballungsraum Frankfurt könnten sofort Investitionen im Umfang von rund 402 Millionen Euro in Angriff nehmen. Mit 100 Millionen Euro für ganz Hessen, wie von Finanzminister Karlheinz Weimar vorgesehen, könne der erhebliche Investitionsstau nicht behoben werden, stellt die Regionale Krankenhauskonferenz fest.

Allein die Frankfurter Einrichtungen hätten für das Konjunkturprogramm einen Investitionsbedarf von zirka 270 Millionen Euro gemeldet, teilte die Frankfurter Gesundheitsdezernentin Manuela Rottmann (Grüne, Foto) mit. Die Dezernentin hatte in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Regionalen Krankenhauskonferenz alle im Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach gelegenen Krankenhäuser gebeten, dringende und schnell umsetzbare Bauprojekte zu nennen, die in das Programm aufgenommen werden können. Kriterium war dabei, dass noch in diesem Jahr mit der Ausführung begonnen werden kann. Zum Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach gehören neben diesen beiden Städten auch der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und der Main-Kinzig-Kreis.

„Die vielen Rückmeldungen zeigen, wie viele dringende Sanierungen und Neubauten teils über Jahrzehnte immer wieder aufgeschoben wurden“, sagte die Stadträtin. Obwohl Hessen noch mehr für die Krankenhäuser ausgegeben habe als manche andere Bundesländer, zeigten sich an vielen Klinik-Bauten die Spuren jahrelanger Mangelwirtschaft. „Doch mit 100 Millionen Euro kommt man im Krankenhausbau nicht weit“, sagte die Dezernentin. Daher plädiere die Regionale Krankenhauskonferenz dafür, auch kurzfristig umsetzbare Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Programm zu finanzieren. „So hätten mehr Patienten und auch mehr hessische Betriebe etwas davon.“

Rottmann appellierte in einem Brief an den Hessischen Sozialminister Jürgen Banzer, eine schnelle, unkomplizierte Regelung für das Krankenhaus-Konjunkturprogramm zu erlassen. „Der normale Antragsweg zur Krankenhausfinanzierung durch das Land nimmt teilweise 5 Jahre oder mehr in Anspruch.“ In ihrem Brief wies die Dezernentin auf die Möglichkeit hin, sogenannte Nullbescheide zu erteilen. Nach dem Hessischen Krankenhausgesetz verliert ein Krankenhausträger den Anspruch auf Förderung durch das Land, wenn er ohne Förderbescheid schon eine Baumaßnahme beginnt.

So müssen Krankenhäuser, die selbst einen Teil der Investitionen aufbringen, teilweise sehr lange warten, bis sie in das Krankenhausinvestitionsprogramm aufgenommen werden. Bis da hin dürfen sie selbst ihre eigenen Gelder nicht ausgeben. „Diese Investitionsbremsen müssten gelöst werden“, forderte Manuela Rottmann.

Quelle: PIA
 
19. Februar 2009, 19.41 Uhr
red
 
 
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