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Foto: Adobe Stock/Tino Neitz
Foto: Adobe Stock/Tino Neitz

Corona-Pandemie

Bundesrat stimmt Lockerungen für Geimpfte und Genesene zu

Der Bundesrat hat den neuen Regeln der Bundesregierung für vollständige Geimpfte und Genesene zugestimmt. Damit gelten für sie künftig Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen. Die neuen Regelungen treten voraussichtlich schon am Wochenende in Kraft.
Nachdem am Donnerstag bereits der Bundestag der neuen Rechte-Verordnung der Bundesregierung zugestimmte hatte, hat sich am Freitagvormittag auch der Bundesrat für die Lockerungen für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und Genesene ausgesprochen. Für sie sollen künftig Ausnahmen von den allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) muss der Verordnung nun noch offiziell zustimmen. Das gilt allerdings als reine Formsache. Die neuen Regelungen könnten damit schon ab dem Wochenende gelten.

Testpflicht wird aufgehoben

Erst am Dienstag hatte die Bundesregierung ihren Entwurf zur Diskussion mit Bundestag und Bundesrat gebracht. Nach der neuen Verordnung sollen vollständig Geimpfte und Genesene nun mit negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Bei Einkäufen, Friseurbesuchen oder anderen körpernahen Dienstleistungen wie der Fußpflege oder beim Besuch in Zoos und botanischen Gärten müssen Geimpfte und Genesene künftig kein negatives Test-Ergebnis mehr vorlegen. Zudem entfällt für sie die nächtliche Ausgangssperre, die mit der Bundesnotbremse in vielen Regionen in Deutschland eingeführt worden war.

Ausnahmen bei Kontaktbeschränkungen

Auch bei den Kontaktbeschränkungen gibt es in Zukunft Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene. Bei privaten Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, ist die Anzahl der Personen demnach nicht mehr beschränkt. Bei Zusammenkünften mit ungeimpften Personen zählen Geimpfte und Genesene nicht mehr als „weitere Person“. Auch beim gemeinsamen Sport zählen sie künftig nicht mehr mit.

Keine Quarantänepflicht

Nach dem Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Personen soll für Geimpfte und Genesene laut der neuen Verordnung zudem keine Quarantänepflicht mehr bestehen. Das gilt auch für die Rückkehr von Reisen – ausgenommen ist dabei allerdings die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten. Keine Ausnahmen gibt es für Geimpfte und Genesene außerdem bei der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot an Orten mit entsprechenden Hygienekonzepten. Diese Regeln gelten weiterhin für alle.

Ansteckungsgefahr gering

Als vollständig geimpft gelten alle Personen ab dem 15. Tag nach der letzten Dosis der Corona-Schutzimpfung; als genesen gilt, wer ein positives PCR-Testergebnis vorzeigen kann, das mindestens 28 Tage, aber maximal sechs Monate alt ist. Der Bundesrat bezieht sich in seiner Entscheidung auf die Aussagen des Robert Koch Instituts (RKI), wonach die Ansteckungsgefahr durch vollständig geimpfte Personen spätestens zwei Wochen nach der Impfung deutlich geringer sei als bei negativen Antigen-Schnelltests von symptomlosen Personen. Für Genesene solle nach dem entsprechenden Zeitraum Vergleichbares gelten.

Wie lange die Verordnung in der aktuellen Form gilt, hängt vom Infektionsgeschehen und dem Auftreten möglicher neuer Virusvarianten ab. Die Bundesregierung habe in ihrer Verordnung betont, bei den Lockerungen für Geimpfte und Genesene handele es sich nicht um Privilegien oder Sonderrechte, sondern um die „Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“, so der Bundesrat.

Die Länder können zudem über die Regelungen der bundesweiten Verordnung hinaus weitere Ausnahmen für Geimpfte und Genesene erlassen. In Hessen hat das Corona-Kabinett daher bereits am Mittwoch detailliertere Regelungen beschlossen, die zeitgleich mit der bundesweiten Verordnung in Kraft treten sollen. Die Kontrolle der neuen Regelungen könnte jedoch eine Herausforderung werden, wie Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) im Deutschlandfunk sagte. Gerade für Geimpfte empfiehlt es sich daher, den Impfpass künftig bei sich zu tragen.
 
7. Mai 2021, 12.25 Uhr
Laura Oehl
 
 
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