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Statt 1,5 Mio. Euro nur Prozesskosten

U60311-Betreiber unterliegt vor Gericht

Die Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts hat am Freitagnachmittag die Klage des U-60311-Betreibers abgewiesen. Dieser hatte 1,5 Millionen Euro für Inventar und den entgangenen Gewinn von der Stadt verlangt.
Die Stadt, der die Liegenschaft am Rossmarkt gehört, in der Alexander Eger den Technoclub U60311 betrieben hat, soll kein Interesse daran gehabt haben, einen Nachfolger zu finden. Diverse Interessenten, die laut Eger bereit gewesen wären bis zu 1,5 Millionen Euro für den Club samt Inventar zu zahlen, habe das Liegenschaftsamt mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Das wollte Eger nicht auf sich sitzen lassen und verlangte in einem Prozess gegen die Stadt Frankfurt, man möge ihm den entstandenen Schaden in Höhe von 1,5 Millionen Euro erstatten. Das Frankfurter Landgericht erteilte dem Clubbetreiber am Freitag nach wenigen, dafür launigen, Prozesstagen eine Abfuhr.

In Abwesenheit eines Vertreters der Stadt verkündete Richter Kurz am Freitagnachmittag das Urteil, das auf 20 Seiten nachzulesen ist. Der Richter gab Eger recht, dass die Stadt nicht hinreichend auf Interessenten zugegangen sei. Der Leiter des Liegenschaftsamtes, Alfred Gangel, habe mit seiner Aussage nicht überzeugt und den Interessenten am Telefon bei nur kurzen Gesprächen wohl nicht ausreichend dargelegt, was er von den Interessenten erwarte.

Ebenfalls nicht überzeugend seien aber die Interessenten selbst gewesen, die vor Gericht von ihrer Absicht sprachen, in den Räumen des U60311 einen Club betreiben zu wollen und sich mit beworben hatten. Die Aussagen seien widersprüchlich gewesen und man wäre über bloße Interessensbekundungen nicht hinausgekommen. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass es auch nur ein Angebot gab, das die Stadt hätte annehmen müssen", sagte der Richter. Nur ein Interessent habe einen Businessplan gehabt, der zudem nicht mal für die Vorlage bei der Stadt erstellt worden sei.

Auch sei es nicht gelungen nachzuweisen, wofür die 1,5 Millionen Euro zu entrichten gewesen seien, zumal sich der Wert des Inventars nachweislich nur auf 70 000 Euro beschränke. Davon hätten die gehörten Zeugen keine Ahnung gehabt und darüber hinaus auch nicht gewusst, dass das Inventar der Stadt gehöre. Daher werde die Klage abgewiesen. Eger habe die Prozesskosten zu tragen und könne in Berufung gehen.

"Das werde ich natürlich tun!", sagte Eger im Anschluss an die Urteilsverkündung. "Unsere Zeugen waren liquide. Dass die Stadt Fehler gemacht hat, wurde ja festgestellt." Die Interessenten hätten die Clubübernahme doch durch Familienmittel bestreiten können.
 
23. Januar 2015, 16.27 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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