Hätte der Verfassungsschutz Stephan Ernst weiterhin beobachten müssen? Unter anderem um diese Frage ging es in der ersten öffentlichen Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschusses, zu der drei Sachverständige geladen waren.
Elena Zompi /
Am Mittwoch fand die erste öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtags zum Mord an Walter Lübcke statt. Geladen waren drei Sachverständige: der freie Journalist Joachim Tornau, der Politikwissenschaftler Rudolf van Hüllen und Kirsten Neumann vom Mobilen Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und Rassismus – für demokratische Kultur in Hessen (MBT). Begonnen hat Tornau, der seit rund 20 Jahren die rechte Szene in Nordhessen beobachtet und einen Überblick über die Szene, ihre Besonderheiten und die Rolle von Stephan Ernst und Markus H. innerhalb der Szene geben soll.
Schätzungsweise rund 100 Personen gehören laut Tornau zum „harten Kern“ der nordhessischen Neonaziszene. Zudem sei die Szene bundesweit gut vernetzt, weshalb es sinnvoll sei, den Blick nicht allein auf Nordhessen zu richten, erklärt Tornau. Lange Zeit habe die militante freie Kameradschaft „den Ton angegeben“, mittlerweile seien es eher neue Akteure wie Kagida, die „Identitären“ und zum Teil auch die AfD. Auch Kirsten Neumann schätzt, dass etwa 100 Personen zum „harten Kern“ der rechten Szene Nordhessens zählen; daneben seien nochmal schätzungsweise 30 bis 40 Personen „abrufbereit“.
Eine der zentralen Fragen dieses Untersuchungsausschusses ist, warum der Verfassungsschutz Stephan Ernst 2015 als „abgekühlt“ einstufte, obwohl er laut eines internen Vermerks im Jahr 2009 noch als „brandgefährlich“ galt. Dabei hatte Ernst nachweislich auch danach noch Kontakt zur Szene; Fotos zeigen ihn 2011 bei einer Sonnenwendfeier des Neonazis Thorsten Heise. Hätte der Verfassungsschutz Ernst also weiterhin im Blick behalten müssen?
Wie schwierig eine konkrete Antwort darauf zu finden sein wird, zeigt sich bereits in der ersten Sitzung. „Wann wäre ein vernünftiger Zeitraum, bei dem man sagen könnte, ‚jemand ist nicht mehr aufgefallen, jetzt kann man die Akte löschen‘?“, fragt Holger Bellino, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU. „Hm, schwierig“, antwortet Kirsten Neumann.
Auch Joachim Tornau kann darauf keine klare Antwort geben. Im Fall Stephan Ernst sei es laut Tornau jedoch unverständlich, dass dieser nicht weiter vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. Eine rechtsextreme Einstellung sei „nichts, was sich auswächst“, erklärt er. Viele würden sich im Alter aus „der ersten Reihe“ zurückziehen, dabei aber nicht auch ideologisch abrücken. Man dürfe diesen Rückzug nicht als Ausstieg verstehen. Eine klare Antwort in Bezug auf die Löschung der Akte von Ernst gibt es am Mittwoch dann aber doch: Auf die Frage des Linken-Abgeordneten Hermann Schaus, ob Stephan Ernst so unbedeutend in der Szene gewesen sei, dass eine Löschung der Akte angemessen war, antwortete Tornau mit einem einfachen „Nein“.