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Schüler scheitert vor dem Verwaltungsgericht
Klage gegen Mensavergabe bei der IGS Nordend abgewiesen
Die Stadt hat die Bewirtschaftung der Schulkantine der IGS Nordend ausgeschrieben und einem Großcaterer den Zuschlag erteilt. Gegen die Vergabe klagte nun ein Schüler und erlitt eine Schlappe.
Die Schüler an der IGS Nordend waren mit der bisherigen Leitung der Schulkantine sehr zufrieden, auch weil sie auf individuelle Wünsche einging. Doch die Bewirtschaftung der Mensa wird regelmäßig von der Stadt Frankfurt neu ausgeschrieben und dabei überzeugte offenbar diesmal das Großunternehmen Sodexo. Dagegen liefen Schüler wie auch Eltern Sturm. Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) sagte zu, die Vergabepraxis zu überdenken und gegebenenfalls Probeessen zu veranstalten. Ein Schüler wollte sich so aber nicht abspeisen lassen und reichte Klage beim Verwaltungsgerichtshof Kassel gegen die Vergabepraxis ein.
Am Freitag hat der VGH Kassel die Beschwerde des Schülers zurückgewiesen. Der Schüler habe sich dagegen gewandt, dass die Stadt Frankfurt eine Konzession zur Bewirtschaftung der Schulkantine an der IGS Nordend neu vergeben will, ohne neue weitere Kriterien aufzustellen, bei denen die Interessen der Schüler berücksichtigt beziehungsweise von den Stadtverordneten beschlossen werden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gelangte aber zu der Auffassung, dass der Antragsteller kein eigenes Recht als Schüler der IGS Nordend habe, das durch die Vergabe des Mensabetriebs verletzt sein könnte. Weder das Hessische Schulgesetz noch die Hessische Gemeindeordnung würden ein solches Recht für Schüler einräumen. Eine rechtliche Grundlage dafür, dass ein Schüler an der Erstellung der Vergabekriterien für die Kantinenkonzession seiner Schule zu beteiligen sei, sei nicht ersichtlich. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht anfechtbar (Az: 7 B 846/18)
Am Freitag hat der VGH Kassel die Beschwerde des Schülers zurückgewiesen. Der Schüler habe sich dagegen gewandt, dass die Stadt Frankfurt eine Konzession zur Bewirtschaftung der Schulkantine an der IGS Nordend neu vergeben will, ohne neue weitere Kriterien aufzustellen, bei denen die Interessen der Schüler berücksichtigt beziehungsweise von den Stadtverordneten beschlossen werden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gelangte aber zu der Auffassung, dass der Antragsteller kein eigenes Recht als Schüler der IGS Nordend habe, das durch die Vergabe des Mensabetriebs verletzt sein könnte. Weder das Hessische Schulgesetz noch die Hessische Gemeindeordnung würden ein solches Recht für Schüler einräumen. Eine rechtliche Grundlage dafür, dass ein Schüler an der Erstellung der Vergabekriterien für die Kantinenkonzession seiner Schule zu beteiligen sei, sei nicht ersichtlich. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht anfechtbar (Az: 7 B 846/18)
15. Juni 2018, 14.34 Uhr
nb
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