U-Bahn-Schläger verurteilt

Favorisieren Teilen Teilen

red /

Ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung – so lautet das Urteil gegen einen der zwei Hauptangeklagten im Prozess um die sogenannten U-Bahn-Schläger von Heddernheim. Das Verfahren gegen den zweiten Hauptbeschuldigten, den 17-jährigen Simon G., wurde abgetrennt und wird in einem separaten Prozess mit weiteren Straftaten wie Raub und Erpressung verhandelt. In der Nacht zum 6. Januar hatten junge Männer zwischen 17 und 22 Jahren in einem Zug der Frankfurter U-Bahn Linie U2 randaliert und den 43-jährigen Fahrer zusammengeschlagen.

Bereits am ersten Verhandlungstag am Dienstag hatte der 18-jährige David L. gestanden, den Fahrer geschlagen zu haben. Dieser trug eine Gesichtsprellung und eine Gehirnerschütterung sowie psychische Schäden davon. Das Jugendschöffengericht verurteilte David L. auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung.
Ein weiteres Mitglied der Gruppe erhielt zwei Wochen Jugendarrest, weil er nach eigener Aussage „zwei bis drei“ Scheiben der Bahn mit einem Nothammer zertrümmert hat. Ein Jugendlicher wurde verwarnt, ein weiterer freigesprochen.

Richter Rolf Heyter, stellte David L. unter Auflagen eine Haftverschonung mit elektronischer Fußfessel in Aussicht. Er hatte L. bereits in früheren Prozessen kennen gelernt und hofft nach wie vor auf Besserung, da L. nach erfolgreich absolvierter Realschule das Fachabitur machen möchte.


Anzeige
Anzeige

Mehr Stadtleben-News

Anzeige
Anzeige

Ausgeh-Tipps

 
Anzeige
 
Anzeige
Anzeige

Kalender

Anzeige