Teufelsaustreibung im Hotel

Fünf Exorzisten werden wegen Mordes angeklagt

Favorisieren Teilen Teilen

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen fünf Mitglieder einer südkoreanischen Familie Anklage bei der Jugendkammer des Landgerichts wegen Mordes erhoben. Im Dezember kam eine 41 Jahre alten Koreanerin ums Leben.

Nicole Brevoord /

Was klang wie aus einem schlechten Film, hat sich am 5. Dezember vergangenen Jahres in einem Frankfurter Hotelzimmer abgespielt. Eine 41 Jahre alte Koreanerin hatte in den frühen Morgenstunden aus bislang ungeklärten Gründen angefangen um sich zu schlagen. Sie führte Selbstgespräche, wurde körperlich aggressiv. Ihr Verhalten veranlasste die nun demnächst wegen Mordes vor Gericht stehenden Verwandten dazu, bei dem Opfer eine Teufelsaustreibung vorzunehmen.

Gegen fünf Mitglieder der südkoreanischen Familie hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft nun Klage erhoben. Dabei handelt es sich um die 44-jährige Cousine der Getöteten, ihren 22 Jahre alten Sohn und ihre 19 Jahre alte Tochter sowie um den 16-jährigen Sohn der Verstorbenen und dessen 15-jährigen Cousin.

Bei dem Versuch des Exorzismus hielten die Verwandten abwechselnd die Arme des Opfers fest und drückten die Frau zu Boden. Die beiden Jugendlichen setzten sich auf die Beine der Frau und hielten sie fest, um ihre Gegenwehr zu unterbinden, während der 22-jährige Angeschuldigte die Schultern des Opfers auf den Boden presste. Außerdem wirkten die Angeschuldigten – vermutlich durch Knien – massiv auf den Brustkorb sowie Schulter- und Bauchbereich der Geschädigten ein. Die 44 Jahre alte Angeschuldigte umfasste den Hals ihres Opfers und drückte ihr zunächst ein kleines Handtuch sowie später einen stoffbezogenen Kleiderbügel mehrfach in den Mund, um ihr Schreien zu unterbinden. Der 22 Jahre alte Angeschuldigte hielt hierzu den Kopf des Opfers fest. Sämtliche Angeschuldigten nahmen ein Ersticken der Frau zumindest billigend in Kauf, hat die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Diese „Teufelsaustreibung“ soll mindestens zwei Stunden gedauert haben und das Opfer mit enormen Schmerzen und Qualen körperlicher Art konfrontiert haben, die über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgingen. Als Todesursache gibt die Staatsanwaltschaft eine massive Brustkorbkompression und die Gewalteinwirkung auf den Hals an.
Seit der Tat befinden sich die fünf Angeschuldigten in Untersuchungshaft. Psychiatrische Gutachten belegen indes nicht, dass bei den Angeklagten Hinweise auf seelische Störungen vorliegen, die auf eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit hinweisen.


Anzeige
Anzeige

Mehr Stadtleben-News

Anzeige
Anzeige

Ausgeh-Tipps

Podcast
Anzeige
Anzeige

Kalender

📅
Anzeige