Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Fünf junge Männer zwischen 17 und 22 Jahren sollen am 6. Januar in der U-Bahn Station Heddernheim sowie in einem der Züge randaliert und einen U-Bahn-Fahrer zusammengeschlagen haben. Nach einem ähnlichen Vorfall in der Münchner U-Bahn, thematisierte der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) den Fall im Landtagswahlkampf mit Forderungen nach härteren Strafen für kriminelle Jugendliche. Rund acht Wochen nach der Tat müssen sich die Angeklagten seit heute vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten. Ihnen werden gemeinschaftliche Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Beleidigung von Polizeibeamten vorgeworfen.
„Ob der Untergang Roms auch so angefangen hat?“, fragte einer der Zuschauer seinen Nachbarn mit ernster Miene. Ein Zeichen dafür, welchen Eindruck der Fall um die vermeintlichen U-Bahnschläger in der Öffentlichkeit und den Medien hinterlassen hat. Verschiedene Medien hatten wegen des schnellen Verfahrens gemutmaßt, der Fall hätte einen Sonderstatus wegen seiner politischen Bedeutung. Dazu der vorsitzende Richter: „Vom Gericht her haben wir es hier mit einem unterdurchschnittlichen Jugendgerichtsverfahren zu tun. Bei allem Respekt vor dem Geschädigten, es geht lediglich um einige kaputte Scheiben und einen nicht allzu schwer verletzten U-Bahn-Fahrer.“ Es sei zu dieser blitzartigen Anklage gekommen, da der Fall nicht den überlasteten Jugendgerichten, sondern der Abteilung für organisierte Kriminalität zugeordnet worden sei. Diese Praxis sei nicht unüblich. Das Verfahren habe Vorrang, da zwei der Angeklagten bereits wegen anderer anhängiger Verfahren in der Justizvollzugsanstalt Rockenberg in Haft seien. „Dies ist gewiss kein Fall von politischer Einflussnahme, sondern von angewandter Gerichtsbarkeit“, so der Richter.
Laut Anklage gestaltete sich der Tathergang wie folgt: Die fünf jungen Leute randalierten in der Nacht zum 6. Januar in einer U-Bahn und demolierten dabei Türen und Scheiben. Später seien drei von ihnen auf einen 43 Jahre alten U-Bahn-Fahrer losgegangen, der einem von ihnen habe helfen wollen, weil dieser betrunken aus der U-Bahn getorkelt sei. Die Angeklagten hätten das als Provokation verstanden und den 43-Jährigen getreten und geschlagen. Die Angeklagten flüchteten bei Eintreffen der Polizei. Das Opfer erlitt Prellungen im Gesicht und eine Gehirnerschütterung.
Nach Befragung der Angeklagten sowie des geschädigten U-Bahn-Fahrers, haben zwei Angeklagte Teilgeständnisse abgegeben. Der 18-jährige Angeklagte gab zu, dem Opfer einen Schlag gegen den Kopf zugeführt zu haben. Er entschuldigte sich dafür und bot an, so weit möglich, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Ein weiterer Angeklagter räumte ein, „zwei oder drei“ Scheiben zerschlagen zu haben. Die restlichen Angeklagten bestritten ihre Beteiligung und gaben an, sich wegen des massiven Alkoholeinflusses nicht mehr genau an den Tathergang erinnern zu können.
Heute Nachmittag sollen vor allem die Sachbeschädigungen verhandelt werden. Für Donnerstag sind weitere Zeugen zum Vorwurf der Körperverletzung geladen.